Osnabrück
Müssen Eltern wirklich iPads für Schüler bezahlen?
Ein teures iPad, Apple-Stift, Hülle, Tastatur – wenn in der Schule Tablets gefordert werden, kann es schnell teuer werden. Müssen Eltern wirklich für die Kosten aufkommen?
Müssten Eltern wirklich iPads kaufen, wenn die Schule das fordert? Und was passiert, wenn sich Eltern sich das Gerät nicht leisten können oder wollen? Bei zwei oder drei Kindern geht es immerhin schnell um hohe drei- vielleicht sogar vierstellige Beträge. Denn bei der Anschaffung geht es nicht nur um die Geräte, sondern auch um teures Zubehör. Dazu kommen Haftungsfragen: Wer ein Gerät privat gekauft hat, muss es auch reparieren oder austauschen lassen, wenn es defekt ist.
Rechtslage ist eine andere
So eindeutig, wie es von mancher Schule dargestellt wird, ist die Lage jedenfalls nicht. Häufig bekommen Eltern mitgeteilt, sie müssten ein Gerät anschaffen, weil künftig damit im Unterricht gearbeitet werde. Alternativlos sei das, so das Gefühl vieler Eltern. Die Rechtslage ist aber eine andere. So erklärt der Bundeselternrat (BER), dass Eltern nicht verpflichtet seien, die Geräte zu finanzieren. „Es herrscht Lernmittelfreiheit. Die Schulen müssen also das nötige Material zur Verfügung stellen, dazu gehören auch Tablets“, sagte Sabrina Wetzel aus dem BER-Vorstand. Grundsätzlich sei es nur möglich, Tablets aus privaten Mitteln anschaffen zu lassen, wenn alle Eltern einer Klasse dafür seien und sich keiner unter Druck gesetzt fühle, erklärte Wetzel. Grundsätzlich sei aber die Schule in der Pflicht - und die könne wiederum Mittel über den Digitalpakt abrufen. „Sicher, es mag Schulen geben, an denen es für die Eltern nicht darauf ankommt ein Tablet mehr oder weniger zu finanzieren“, ergänzte Wetzel. „An Brennpunktschulen oder in Familien mit vielen Kindern sieht das aber anders aus.“
Landesministerien sehen das ähnlich. Demnach sind die Schulträger dafür verantwortlich, dass Unterrichtsmaterialien angeschafft werden. Auch Gerichte erkennen nicht an, dass es ohne Tablets nicht gehe und Eltern privat dafür aufkommen sollen. So entschied das Landessozialgericht für Niedersachsen und Bremen vor einem Jahr im Fall einer Familie, die Hartz-IV bezieht: Ein iPad ist weder schulrechtlich vorgeschrieben, noch nötig, um den Schulabschluss zu erreichen. Es muss also auch nicht vom Staat finanziert werden wenn es sich die Eltern nicht leisten können.
An vielen Schulen werden mittlerweile Leihgeräte zur Verfügung gestellt für diejenigen, die sich kein Tablet leisten können.
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