3G oder 2g für Kinder
Ausnahme macht Sinn
Immer mehr Bundesländer setzen auf die 2G-Regel. Für Kinder und Jugendliche aber gibt es zumeist Ausnahmen – und das ist auch gut so.
3- oder 2G, das spielt für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen und in anderen norddeutschen Bundesländern eigentlich keine Rolle. Sie werden bis zum Alter von 17 Jahren von diesen Regelungen ausgenommen. Das macht Sinn und ist auch richtig so. Denn erstens werden Kinder und Jugendliche in den Schulen regelmäßig getestet. Und zweitens bestünde die Gefahr, dass ungeimpfte Heranwachsende plötzlich von großen Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen würden.
Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Minderjährige freilich noch nicht selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Für eine Impfung benötigen sie stets die Zustimmung ihrer Eltern. Und wenn diese einer Corona-Schutzimpfung nicht zustimmen, droht ihnen der Ausschluss. Insofern sollten die Länder an ihren Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche festhalten.
In Niedersachsen sind mehr als 55 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährigen gegen Corona geimpft. Ein passabler Wert, der aber durchaus noch Luft nach oben hat. Also: Der Impfstoff muss mit mobilen Impfteams auch weiterhin in die Schulen gelangen. Überdies ist das Land gefordert, seiner Impfkampagne zusätzlichen Schwung zu geben, damit sich mehr Erwachsene impfen lassen und grünes Licht für eine Impfung ihrer Kinder geben.
@ Den Autor erreichen Sie unter mantel@zgo.de