Hannover
3G oder 2G: Ausnahmen für Kinder und Jugendliche müssen bleiben
Immer mehr Bundesländer setzen auf die 2G-Regel. Für Kinder und Jugendliche aber gibt es zumeist Ausnahmen - und das ist auch gut so. Ein Kommentar.
Ob 3- oder 2G, das spielt für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen und in anderen norddeutschen Bundesländern eigentlich keine Rolle. Sie werden bis zum Alter von 17 Jahren von diesen Regelungen ausgenommen.
Kinder und Jugendliche dürfen nicht ausgeschlossen werden
Das macht Sinn und ist auch richtig so. Denn erstens werden Kinder und Jugendliche in den Schulen regelmäßig getestet. Und zweitens bestünde die Gefahr, dass ungeimpfte Heranwachsende plötzlich von großen Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen würden. Ein Stadion- oder Konzertbesuch unter 2G-Regeln wäre für sie dann nicht mehr möglich und vielfach bliebe auch der Gang ins Restaurant verwehrt.
Von der Entscheidung der Eltern abhängig
Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Minderjährige freilich noch nicht selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Für eine Impfung benötigen sie stets die Zustimmung ihrer Eltern. Und wenn diese - aus welchen Gründen auch immer - einer Corona-Schutzimpfung für ihre Kinder nicht zustimmen, wird es nichts mit dem wertvollen Piks und droht ihnen der Ausschluss.
An Ausnahmen nicht rütteln
Insofern sollten die Länder an ihren Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche tunlichst festhalten. In Niedersachsen sind inzwischen mehr als 55 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährigen gegen Corona geimpft. Ein passabler Wert, der aber durchaus noch Luft nach oben hat. Also: Der Impfstoff muss mit mobilen Impfteams auch weiterhin in die Schulen gelangen. „Keine Zeit, keinen Termin bekommen“ - diese Ausreden ziehen dann nämlich nicht mehr. Überdies ist das Land gefordert, seiner Impfkampagne zusätzlichen Schwung zu verleihen, damit sich mehr Erwachsene impfen lassen - und gleichzeitig grünes Licht für eine Impfung ihrer Kinder geben.