Verkehr
Norden: Schritttempo-Pflicht wird von vielen Autofahrern ignoriert
In Norden gibt es Beschwerden von Anwohnern, weil Autofahrer zu schnell in verkehrsberuhigten Bereichen unterwegs sind. Wir haben einen Verkehrspsychologen zu der Thematik befragt.
Norden - Ein Kind steht auf der Straße und spielt einem Erwachsenen einen Ball zu, während im Hintergrund ein Auto auf die beiden zurollt. Jeder, der einen Führerschein gemacht hat und am Verkehr teilnimmt, sollte dieses Schild kennen. Es kennzeichnet verkehrsberuhigte Bereiche, Straßen also, in denen Kraftfahrer besonders vorsichtig sein sollten und wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Nur halten sich viele Leute nicht daran, was jetzt auch die Stadt Norden dazu veranlasst hat, eine Pressemitteilung mit entsprechenden Verhaltenstipps zu verschicken.
Was und warum
Darum geht es: Nachdem mehrfach Beschwerden eingegangen sind, appelliert die Stadt Norden jetzt an die motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Vor allem interessant für: Autofahrer auf und Anwohner von den betroffenen Straßen
Deshalb berichten wir: Die Stadt hatte uns eine Pressemitteilung zu dem Thema geschickt. Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de
„Bei der Stadt Norden gehen im Laufe des Jahres immer wieder Beschwerden ein“, schreibt auf Nachfrage Lars Carstens vom Fachdienst Umwelt und Verkehr. Vor allem Anlieger würden auf die betroffenen Fahrer hinweisen, weshalb man die Bevölkerung auch schon in den vergangenen Jahren mehrmals informiert habe.
Bis zu 15 Stundenkilometer sind zulässig
Verkehrsberuhigte Bereiche werden von vielen Leuten als „Spielstraßen“ bezeichnet, aber das ist nicht ganz richtig, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) auf seiner Website schreibt. Auf den „echten“ Spielstraßen seien Fahrzeuge nämlich komplett verboten und es gebe dafür auch ein anderes Verkehrsschild. Es besteht oben aus einem „Durchfahrt verboten“-Zeichen (rundes Schild, roter Rand, weiße Innenfläche) sowie unten aus einem rechteckigen Zusatzzeichen, auf dem ein Kind und ein Ball abgebildet sind.
Was aber gilt denn nun in verkehrsberuhigten Bereichen? Die Stadt bittet in ihrer Mitteilung um „äußerste Vorsicht“ und verweist auf die Schrittgeschwindigkeit, die laut aktueller Rechtssprechung mit sieben bis 15 Stundenkilometern definiert sei. Wenn man einen verkehrsberuhigten Bereich verlasse, habe man darüber hinaus keinerlei Vorfahrt und müsse alle anderen Verkehrsteilnehmer vorbeilassen.
Ein Parkverbot mit Ausnahmen
Weiterhin heißt es in der Mitteilung: „Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern.“ Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. „Fußgänger ihrerseits dürfen den fließenden Verkehr nicht unnötig behindern.“ Außerdem ist es laut dem städtischen Fachdienst verboten, auf der Fahrbahn zu parken. Nur zum Ein- und Aussteigen sowie fürs Be- oder Entladen darf man kurz anhalten.
Zum Parken dürfen nur speziell ausgewiesene Abstellfächen benutzt werden. Nur Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis und einem entsprechenden Parkausweis sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen ihre Fahrzeuge auch an anderer Stelle für eine längere Zeit abstellen, „sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht“. Die Höchstparkdauer beträgt für sie 24 Stunden. Außerdem dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. „Bitte achten Sie, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz von Kindern und schwächeren Verkehrsteilnehmern, auf die Einhaltung der oben aufgeführten Vorgaben.“
Psychologe: Regelmäßige Kontrollen sind notwendig
Reicht ein freundlicher Hinweis aber wirklich aus, um das Verhalten der Kraftfahrer zu ändern? Michael Haeser ist Diplom-Psychologe mit der Fachrichtung Verkehrspsychologie und ist grundsätzlich von verkehrsberuhigten Bereichen überzeugt, wie er unserer Zeitung auf Nachfrage versichert. „Es sollte davon auch ruhig mehr geben. Gerade an Schulen und Kindergärten.“ Allerdings funktionierten diese Bereiche nur, wenn dort auch regelmäßig kontrolliert werde. Der gebürtig aus Neermoor stammende Experte nennt ein Beispiel aus Duisburg, wo er heute seine Praxis betreibt. Dort habe die Polizei nach der Einführung eines großen Schritttempo-Bereichs am Stadttheater sofort kontrolliert und zu schnelle Verkehrsteilnehmer konsequent rausgewunken. Das habe sich schnell herumgesprochen. Immerhin: Bei bis zu zehn Stundenkilometern zu viel drohen laut dem neuen Bußgeldkatalog schon 30 Euro. Zwischen elf und 15 Stundenkilometern mehr sind es 50 Euro.
Vielen Autofahrern fehle aber das Gefühl für das besonders langsame Fahren. Darum empfiehlt Haeser, Autos mit manueller Gangschaltung am Besten in den ersten Gang zu schalten. Dann nimmt man den Fuß von Kupplung und Gaspedal und lässt einfach rollen. Bei Wagen mit Automatikgetriebe muss man in den Fahrmodus (D) schalten und den Fuß von der Bremse nehmen. Dann liegt man in einem guten Bereich.