Politik

Bürgerentscheide über Kliniken nicht mehr möglich

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 10.11.2021 19:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
2017 stimmten die Bürger im Landkreis Aurich über die Zukunft der Ubbo-Emmius-Klinik ab. Im Auricher Ratssaal stellte das Aktionsbündnis für den Erhalt der wohnortnahen Krankenhäuser seine Kampagne vor. Foto: Archiv/Ortgies
2017 stimmten die Bürger im Landkreis Aurich über die Zukunft der Ubbo-Emmius-Klinik ab. Im Auricher Ratssaal stellte das Aktionsbündnis für den Erhalt der wohnortnahen Krankenhäuser seine Kampagne vor. Foto: Archiv/Ortgies
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2017 und 2019 haben die Bürger im Landkreis Aurich und in Emden über die geplante Zentralklinik entschieden. So etwas ist ab sofort nicht mehr möglich. Dafür hat der niedersächsische Landtag gesorgt.

Aurich/Emden/Hannover - Mit Bürgerentscheiden über die geplante Zentralklinik in Südbrookmerland haben die Menschen im Landkreis Aurich und in Emden 2017 und 2019 Sand ins Getriebe gestreut. Das wird künftig nicht mehr möglich sein: Der Landtag hat mit den Stimmen der rot-schwarzen Koalition beschlossen, dass Bürgerbegehren zum Thema Krankenhäuser nicht mehr zulässig sind. Das heißt: Gegen die Schließung oder Zusammenlegung von Kliniken kann die Bevölkerung nicht mehr mit Bürgerbegehren vorgehen.

Die Ubbo-Emmius-Klinik Aurich/Norden und das Hans-Susemihl-Krankenhaus Emden sollen geschlossen und durch eine Zentralklinik in Südbrookmerland ersetzt werden. Durch einen Bürgerentscheid in Emden war die Planung 2017 für zwei Jahre gestoppt worden. 2019 stimmten die Emder dann doch zu – wie schon 2017 die Mehrheit im Landkreis Aurich.

„Nicht mit Ja oder Nein zu beantworten“

Ein solches Thema sei zu komplex für einen Bürgerentscheid, argumentiert die Landesregierung. „Die Erfahrung zeigt, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vorrangig dazu genutzt werden, Strukturen zu erhalten, die weder objektiv bedarfsgerecht noch betriebswirtschaftlich sinnvoll sind“, schreibt das Innenministerium auf eine entsprechende Anfrage dieser Zeitung. Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte in der Landtagssitzung am 13. Oktober, die Debatten würden häufig sehr emotional geführt. Den qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen werde dabei nicht Rechnung getragen. „Die Fragen sind eben häufig nicht mit Ja oder Nein zu beantworten.“

Dieses Argument überzeugt Dirk Schumacher vom Landesverband des Vereins Mehr Demokratie nicht. Es sei sogar absurd. Im Landtag werde schließlich auch mit Ja oder Nein gestimmt. „Ich glaube nicht, dass diese Gesetzesänderung nötig gewesen wäre.“ Niedersachsen habe damit im Übrigen ein Alleinstellungsmerkmal. Das gebe es in keinem anderen Bundesland.

„Kein guter Weg für die Demokratie“

Auch die Grünen-Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz (Borkum) kritisiert die Neuregelung. „Das zeigt doch, dass man Angst hat vor Meinung.“ Politik müsse transparent gestaltet werden, dann könne man Bürgerbegehren verhindern. Sie zu verbieten sei keine Lösung. „Das ist kein guter Weg für die Demokratie.“ Sonst werde immer über Bürgerbeteiligung geredet. „Es ist manchmal anstrengend, sich mit den Bürgerinnen und Bürgern auseinanderzusetzen“, sagt Janssen-Kucz. „Aber das ist unsere Aufgabe als gewählte Abgeordnete.“

Als vor einem Jahr die ersten Pläne zu der Gesetzesänderung bekannt geworden waren, hatte sich auch der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels (Aurich) skeptisch gezeigt. Mittlerweile ist Siebels jedoch von der Neuregelung überzeugt und hat ihr auch zugestimmt. Bei der Gesundheitsversorgung müsse man das große Ganze sehen und könne nicht auf kommunaler Ebene entscheiden. Das sei etwas anderes als eine Entscheidung über eine Schule oder ein Dorfgemeinschaftshaus.

„Die Kreistage sind auch nicht frei“

Eine parteiübergreifende Enquetekommission habe sich intensiv mit der Krankenhausplanung in Niedersachsen befasst, so Siebels. Auch die Finanzierung sei Sache des Landes. Daher seien Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene ungeeignet. Auf die Frage, ob denn dann überhaupt kommunale Gremien wie der Kreistag Aurich und der Rat Emden über Krankenhäuser entscheiden sollten, sagte Siebels: „Die Kreistage sind in dieser Entscheidung auch nicht frei.“ Sie seien an die Krankenhausplanung des Landes gebunden. In der Tat steht und fällt die Planung der Zentralklinik in Südbrookmerland mit der finanziellen Förderung aus Hannover.

Obwohl sie der Opposition angehört, findet auch die FDP-Landtagsabgeordnete Hillgriet Eilers (Emden) die Neuregelung sinnvoll. Auch sie verweist auf die übergeordnete Planung der Enquete-Kommission. Diese empfiehlt für Krankenhäuser eine weitere Konzentration, Fusionen und Kooperationen – sprich: weniger, dafür aber größere Krankenhäuser. „Befindlichkeiten vor Ort sorgen dafür, dass bestimmte Projekte nicht oder nur mit Verzögerung realisiert werden können“, meint Eilers. Immer wenn es um Krankenhausschließungen gehe, gingen die Bürger auf die Barrikaden. Die Emderin betont, dass sich ihre Aussage nur auf das Thema Kliniken beziehe. Ansonsten seien Bürgerbegehren „selbstverständlich ein wichtiges Instrument der demokratischen Beteiligung“.

Rückblickend sagt Siebels, dass die Bürgerbegehren im Landkreis Aurich und in Emden hätten verhindert werden können. Zu Beginn sei einiges falsch gelaufen. Die damals Verantwortlichen – gemeint sind der ehemalige Auricher Landrat Harm-Uwe Weber und der ehemalige Emder Oberbürgermeister Bernd Bornemann (beide SPD) – hätten versucht, die Zentralklinik mit der Brechstange durchzusetzen. „Irgendwann wurde entschieden: Das wird jetzt so gemacht. Ich glaube, dass man das anders machen kann.“ Die Bürger hätten von Anfang an beteiligt werden müssen.

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