Hannover

Weihnachtsmärkte, Schulen, Sport, 2G: Das gilt in Niedersachsen

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 09.11.2021 17:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In Niedersachsen wird künftig immer häufiger die 2G-Regel gelten. Zutritt erhalten dann nur noch geimpfte und genesene Personen. Foto: Marijan Murat/dpa
In Niedersachsen wird künftig immer häufiger die 2G-Regel gelten. Zutritt erhalten dann nur noch geimpfte und genesene Personen. Foto: Marijan Murat/dpa
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Die Corona-Zahlen steigen und Niedersachsen verschärft mit der neuen Verordnung die Regeln. Unsere Übersicht zeigt, was ab Donnerstag gilt.

Steigende Corona-Zahlen machen auch vor Niedersachsen nicht halt. Das Land nimmt daher deutliche Verschärfungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung vor.

2G schon bei Warnstufe eins

An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1000 bis 5000 Teilnehmenden dürfen nur noch genesene und vollständig geimpfte Personen teilnehmen (2G-Regel) - und das bereits ab der ersten Corona-Warnstufe und nicht wie bisher erst ab Warnstufe drei. Das gilt auch für Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5000 Teilnehmenden. „Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen“, heißt es zur Begründung.

Klarstellung bei Weihnachtsmarkt-Regeln

Auch bei den Regeln für die Weihnachtsmärkte steuert das Land nach. So muss auf Weihnachtsmärkten mit 3G-Regel sichergestellt sein, dass nicht nur diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken wollen. Damit schließt das Land eine Regelungslücke, die es bisher erlaubte, dass eine Person mit entsprechendem 3G-Nachweis Speisen und Getränke für andere mitbringt, die eben nicht geimpft, genesen oder getestet sind. Gilt auf einem Markt 2G, entweder freiwillig oder ab Warnstufe drei obligatorisch, brauchen die Besucher keine Masken zu tragen und auch keinen Abstand zueinander zu halten. „Auch hier gilt also: mehr Freiheiten bei mehr Sicherheit in 2G“, stellt die Landesregierung dazu fest.

Änderung im Sportbereich

Die neue Verordnung stellt klar, dass in Warnstufe eins auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich im Innenbereich einer Sportanlage umkleiden und duschen möchten.

Keine Erleichterungen für Diskos und Shisha-Bars

Die ursprünglich ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars etwa durch den Wegfall von Kapazitätsbegrenzungen werden nun doch nicht vorgenommen. Das Land empfiehlt allen Betreibern, die 2G-Regel anzuwenden - schon vor und in Warnstufe eins.

Höherer Test-Takt

Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen. Ungeimpfte Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen müssen sich fortan sogar jeden Tag auf das Coronavirus testen.

Keine Änderungen bei der Maskenpflicht an Schulen

Bei der Maskenpflicht im Unterricht ändert sich der Verordnung zufolge nichts. Schüler der Jahrgangsstufen eins und zwei müssen keine Maske tragen, die anderen hingegen schon.

Ab und bis wann gilt die neue Verordnung?

Die bestehende Verordnung mit ihren drei Warnstufen wurde um vier Wochen verlängert und gilt nun bis Mittwoch, 8. Dezember, fort. Die aufgeführten Neuregelungen gelten ab Donnerstag, 11. November.

Ministerin kündigt Brief zur Auffrischungsimpfung an

Über 70-Jährige sollen in Niedersachsen einen Brief mit Informationen über die Corona-Auffrischungsimpfung erhalten. Darin soll es etwa darum gehen, wo sich Bürger impfen lassen können, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag im Landtag.

Corona-Lage in Niedersachsen bleibt angespannt

Die Corona-Lage in Niedersachsen bleibt weiter angespannt. Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz stieg am Dienstag auf 4,0, wie das Land im Internet veröffentlichte. Der Wert gibt die Neuaufnahmen von Covid-19-Kranken in Kliniken pro 100.000 Einwohner während der vergangenen sieben Tage an. Am Vortag hatte der Wert bei 3,9 gelegen. Für Gesundheitsbehörden und Kommunen in Niedersachsen ist die Hospitalisierungsinzidenz der wichtigste Indikator zur Bewertung der Pandemie-Situation. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen binnen einer Woche je 100.000 Einwohner sank von 104,7 auf 103,1. Auf den Intensivstationen der Krankenhäuser waren am Dienstag sechs Prozent der zur Verfügung stehenden Betten mit Covid-19-Patienten belegt. Am Vortag hatte der Wert bei 5,8 Prozent gelegen.

Wie über die Warnstufen entschieden wird

Eine Corona-Warnstufe wird in Niedersachsen erreicht, wenn der Hospitalisierungswert (Krankenhausaufnahmen) und mindestens eine der beiden anderen Maßzahlen (Neuinfizierte, Intensivbetten) die in der Verordnung definierten Schwellenwerte überschreiten. So muss beim Leitindikator Hospitalisierung der Wert sechs überschritten werden, damit möglicherweise Warnstufe eins ausgerufen werden kann. Die Warnstufen werden teils vom Land, teils von den Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten ausgerufen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Werte die Schwellen fünf Tage hintereinander übersteigen.

Das sagt der Ministerpräsident

„Auch Bundesländer, die wie Niedersachsen weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel“, betont Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine „höhere Disziplin“ der Bürger, für die er „sehr dankbar“ sei, sei Niedersachsen noch in einer besseren Lage. „Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren. Die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive.“

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