Osnabrück

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Niedersachsen und Norddeutschland

Marvin Weber
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Von Marvin Weber
| 08.11.2021 16:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Getestet, geimpft, genesen: Mit 3G-Modellen arbeiten viele Bundesländer im Norden. Wo der Zutritt nur noch mit 2G möglich ist und mit welchen Warnstufen die Länder arbeiten, erfahren Sie in der Übersicht. Foto: dpa/Robert Michael
Getestet, geimpft, genesen: Mit 3G-Modellen arbeiten viele Bundesländer im Norden. Wo der Zutritt nur noch mit 2G möglich ist und mit welchen Warnstufen die Länder arbeiten, erfahren Sie in der Übersicht. Foto: dpa/Robert Michael
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2G, 3G, Maskenpflicht an Schulen oder nicht: Wie die norddeutschen Bundesländer auf die rasante Entwicklung der vierten Corona-Welle reagieren und welche Corona-Regeln aktuell im Norden gelten – ein Überblick.

Mit der Dynamik der vierten Corona-Welle zeigt sich vermehrt auch wieder eine sehr unterschiedliche Herangehensweise bei den Regelungen, mit denen die einzelnen Bundesländer die Pandemie in den Griff bekommen wollen. In dieser Übersicht erfahren Sie, wie die Bestimmungen in den einzelnen Ländern im Norden aktuell aussehen.

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Niedersachsen: 

In Niedersachsen haben Veranstalter und Gastronomen die Wahl zwischen dem 2G- und dem 3G-Modell. Bei dem strengeren Modell haben dann nur Geimpfte oder Genese Zutritt zum Restaurant, dem Fitnessstudio oder dem Kino. In diesem Fall sind auch Maskenpflicht und Sicherheitsabstände nicht mehr relevant. Niedersachsen arbeitet, wie beispielsweise auch Mecklenburg-Vorpommern, mit einem Warnstufen-Modell. Demnach ist beispielsweise ab Warnstufe 1 oder ab einer Inzidenz von 50 die 3G-Regel verpflichtend. Am heutigen Montag lag die Sieben-Tagen-Inzidenz in Niedersachsen laut Robert Koch-Institut bei 104,7. Die Maskenpflicht für Schüler besteht weiterhin. Jedoch gibt es Ausnahmen für die 1. und 2. Klasse, die ab dem 11. November eventuell auf die Jahrgänge 3 und 4 ausgeweitet werden könnten. In den kommenden Tagen könnten sich jedoch einige der Regelungen ändern, da die Landesregierung am heutigen Montag über eine neue Corona-Verordnung entscheiden will. 

Schleswig-Holstein: 

Mit 75,5 ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein am Montag so niedrig wie in keinem anderen Bundesland. Im nördlichsten Bundesland der Republik gilt nach wie vor an den meisten Orten in Innenräumen die 3G-Regel. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann in Restaurants, ins Museum, zum Frisör oder ein Konzert besuchen. Dort entfällt dann auch die Maskenpflicht. Diese gibt es seit Ende Oktober auch nicht mehr in Schulen. Schülerinnen und Schüler dürfen seitdem auf ihrem Sitzplatz wieder den Mund-Nasen-Schutz abnehmen. 

Das könnte sich jedoch bei Verschlechterung der Inzidenzen wieder ändern. „Wenn die Infektionslage es notwendig macht, muss auch wieder über eine Einführung der Maskenpflicht in Schulen nachgedacht werden“, sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg am Sonntag im Interview im Bericht aus Berlin. Von einer allgemeinen Verschärfung der Corona-Regeln hält der FDP-Politiker hingegen wenig. „Wir haben mit 3G gute Erfahrungen gemacht. Ich halte nichts davon, den Druck auf Nichtgeimpfte weiter massiv zu erhöhen“, sagte Garg. Man habe gerade in den letzten Wochen gesehen, dass die Politik mit dem Ansatz von immer strengeren Maßnahmen scheitere und dass die Inzidenzen weiter steigen. Stattdessen sprach er sich für eine Wiedereinführung von flächendeckenden Tests aus, die aber auch entsprechend streng kontrolliert werden müssten. Ungeimpftes Pflegepersonal wird in Schleswig-Holstein beispielsweise bereits seit längerer Zeit täglich getestet. 

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Mecklenburg-Vorpommern: 

Als eines der ersten Bundesländer hat Mecklenburg-Vorpommern auf ein Ampel-System umgestellt, mit dem die Hospitalisierungsrate, die Auslastung der Intensivstation sowie die Sieben-Tage-Inzidenz berücksichtigt wird. Wie in Niedersachsen, Hamburg oder anderen Bundesländern haben Gastronomen und Veranstalter die Wahl zwischen dem 2G- und dem 3G-Modell. Seit diesem Montag gilt in MV zudem eine geänderte Corona-Landesverordnung: So müssen unter anderem alle Pflegeheim-Besucher über sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorlegen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Auch die Testpflicht für das Pflegepersonal wurde nochmals verschärft. Die Maskenpflicht an Schulen ist im Bundesland noch in Teilen, beziehungsweise zu bestimmten Zeitpunkten vorhanden. So mussten alle Schüler nach dem Ende der Herbstferien wieder für zwei Wochen Masken in den Schulen tragen.

Bremen:

Deutschlands kleinstes Bundesland führt bislang die Impfquote im Gesamtvergleich an Bremen arbeitet mit einem vierstufigen Corona-Warnmodell, das auf den aktuellen Hospitalisierungsraten basiert. Je nach Stufe herrschen andere Bestimmungen und Verpflichtungen im Bundesland. Ab Stufe eins gilt in Innenräumen mit Publikumsverkehr die 3G-Regel. Ab Warnstufe zwei können Betreiber von Restaurants, Theatern, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten zudem die 2G-Regel umsetzen, wie die Landesverwaltung auf ihrer Homepage erklärt. Aktuell gilt in Bremen die Warnstufe null. Generell wurde die Maskenpflicht für Schüler während des Unterrichts aufgehoben. Grundschüler müssen nirgendwo mehr Maske tragen, an weiterführenden Schulen müssen die Masken in den Gebäuden, jedoch nicht während des Unterrichts am Sitzplatz getragen werden.

Hamburg: 

Hamburg ist einer der Vorreiter in Sachen 2G. Als erstes Bundesland hatte der Stadtstaat die Option Ende August eingeführt. Mittlerweile habe sich das Modell bewährt und werde zuverlässig umgesetzt, wie es auf der Homepage der Stadt heißt. Viele Restaurants, Kneipen sowie Sport- oder Kultureinrichtungen sind seitdem nur noch für Geimpfte und Genese zugänglich. Dort entfällt dann auch die Maskenpflicht in Innenräumen, auch die sonst geltenden Sicherheitsabstände müssen dann nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Restaurants, die weiterhin auf das 3G-Modell setzen, gilt nach wie vor die Sperrstunde ab 23 Uhr. In mehreren Stadtteilen Hamburg besteht zu bestimmten Zeiten außerdem immer noch ein Alkohol-Verkaufsverbot. Die Maskenpflicht für Schüler gilt ebenfalls weiterhin.

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