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Sturm zieht auf: Wie sichere ich mich gegen Schäden ab?

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 06.11.2021 10:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vom Sturmtief Sabine wurde im Landkreis Wittmund im vergangenen Jahr ein Teil eines Gulfhof-Daches angehoben und Teile Mauerwerks heruntergerissen. Foto: Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse
Vom Sturmtief Sabine wurde im Landkreis Wittmund im vergangenen Jahr ein Teil eines Gulfhof-Daches angehoben und Teile Mauerwerks heruntergerissen. Foto: Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse
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Der Herbst ist da und mit ihm könnte der ein oder andere Sturm aufziehen. Damit man nicht auf den Schäden sitzen bleibt, haben wir nachgefragt: Wie versichere ich was?

Ostfriesland - Der Sturm zerschlägt den Gartentisch, ein Bein landet im Fenster: Welche Versicherung was abdeckt, ist nicht ganz leicht zu durchschauen. Jetzt, da der Herbst kommt, haben wir bei NV-Versicherungen und der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse nachgefragt, was man wissen muss. Die Zahl der Stürme steige zwar nach Angaben der Versicherer in Ostfriesland nicht signifikant. „Die Höhe der Schadenssummen allerdings schon“, teilt Signe Foetzki, Sprecherin der Brandkasse, mit.

Was und warum

Darum geht es: Man braucht unterschiedliche Versicherungen, für unterschiedliche Schäden. Wir erklären, welche Schäden übernommen werden.

Vor allem interessant für: diejenigen, die im Fall eines Sturms auf der sicheren Seite sein wollen

Deshalb berichten wir: Der Herbst ist da und damit wohl auch Stürme.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Schäden am Haus

Je nachdem, wo die Schäden auftreten, greift eine andere Versicherung, erklärt Foetzki: „Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch schweren Sturm ab Windstärke acht (62 Kilometer pro Stunde) in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf.“ Diese Windstärke gebe es häufig in Ostfriesland.

Versichert seien direkte Schäden, wie vom heftigen Sturm abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Aber auch indirekte Schäden: Wenn etwa ein umgestürzter Baum auf dem eigenen Grundstück die Fassade oder das Dach beschädige. „Wenn ein Blitzschlag das Haus beschädigt oder faustgroßer Hagel Fenster zertrümmert, kann das ein Fall für die Gebäudeversicherung sein.“ Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss können bei entsprechender Klausel ebenfalls im Vertrag mitversichert sein. „Im Zweifel einfach den Versicherer ansprechen.“

Schäden an Gegenständen

„Für alles, was innerhalb des Hauses beschädigt wurde, ist nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern die Hausratversicherung zuständig“, so Foetzki. Man könne es sich so vorstellen: „Wenn man ein Puppenhaus umkippt, ist alles, was rausfällt, der Hausrat.“ So seien zum Beispiel Schäden an Möbeln und Wohnungsinventar abgesichert. „Wenn beispielsweise bei Windstärke acht das Dach abgedeckt wurde und die Einrichtung durch das Unwetter lädiert ist. Dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner. Es sei wichtig, dass die Versicherungen, ob Gebäude oder Hausrat, tatsächlich den gesamten Wert abdecken. „In der Pandemie haben viele im Eigenheim investiert“, sagt sie.

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Gibt es Schäden am Auto, sei die Kfz-Versicherung die richtige Adresse. „Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden am Auto. Zusätzlich auch Schäden, die durch Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet“, so Foetzki. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden unterhalb von Windstärke acht.

„Darüber hinaus können einen als Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden Ansprüche von Nachbarn treffen, wenn durch Sturm Gegenstände dort Schäden anrichten. Diese Schäden sind in der Privathaftpflicht- und/oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert“, erklärt Sprecher Andreas Herzog von NV-Versicherungen mit Sitz in Neuharlingersiel. Welche Schäden genau abgedeckt würden, müsse man im Einzelfall genau nachlesen, so Foetzki. „Es gibt Versicherer, bei denen zum Beispiel Vorkommnisse wie der Tornado in Großheide nicht inbegriffen sind“, sagt sie.

Nachweis des Schadens

„Uns reichen neben der Schadenmeldung Fotos und bei größeren Schäden Kostenvoranschläge oder Rechnungen“, sagt NV-Sprecher Herzog. „Die meisten Schäden können wir pauschal abwickeln.“ Es sei sehr wichtig, den Schaden zu dokumentieren, sagt Foetzki. Das klingt erstmal selbstverständlich, „aber, wenn ein Fenster kaputt ist, will man wahrscheinlich sofort mit einer Folie dafür sorgen, dass es nicht mehr hineinregnet“, sagt sie. Es sei aber wichtig, kurz Fotos oder Videos zu machen. Am besten fertige man dann eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände an und informiere die Versicherung zügig. „Das muss aber nicht in derselben Nacht sein“, sagt sie.

Das muss man absichern

Wenn es stürmisch wird: Gibt es Handgriffe, die ich getan haben muss, damit die Versicherung am Ende zahlt? „Es gibt keine Verpflichtungen, alle erdenklichen Vorkehrungen zu treffen“, sagt NV-Sprecher Herzog. Aus eigenem Interesse sollte man allerdings an so manches denken. Dazu gehört: Dachrinne reinigen, Fallrohre überprüfen, Baumpflege, Türen und Fenster schließen oder die Gartenmöbel anbinden, zählt Brandkassen-Sprecherin Foetzki auf.