Osnabrück
Städtetag ist gegen ein generelles Böllerverbot an Silvester
Darf an Silvester in diesem Jahr wieder geböllert werden oder nicht? Darüber ist eine Debatte entbrannt, seit die Polizeigewerkschaften ein Verbot fordern. Der Städtetag widerspricht.
In der Debatte um ein Böllerverbot hat sich der Deutsche Städtetag gegen ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk ausgesprochen. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte unserer Redaktion: „Ein solches Verbot ist nicht nötig.“ Dedy verwies auf die Tradition und sagte: „Silvesterfeuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu.“ Damit stellte er sich gegen die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP, die zuvor ein generelles Böllerverbot an diesem Silvesterfest gefordert und dies sowohl mit der Corona-Lage wie auch Sicherheitsfragen begründet hatten.
„Noch zu früh, um Corona-Lage einzuschätzen“
Dedy hält diese Argumente nicht für überzeugend und sagte: „Noch ist es zu früh, um die Corona-Lage einzuschätzen, die uns zu Weihnachten und Silvester bevorsteht.“ Dennoch spreche vieles dafür, das Zünden von Knallern und Raketen nach Bedarf vor Ort einzuschränken. Wo Feuerwerk verboten werden sollte, könnten die Städte am besten vor Ort entscheiden.
Tiere werden durch Feuerwerk verschreckt
Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages verwies aber auf die Umweltbelastungen durch Feuerwerk. Jedes Jahr würden durch Feuerwerk unnötige Umweltbelastungen entstehen und viele Tiere verschreckt. Die Städte plädierten deshalb dafür, die Belange des Tier- und Naturschutzes in die Regelungen der Ersten Sprengstoffverordnung aufzunehmen. Dedy sagte: „Die Regelungen sollten insgesamt klarer gefasst werden. Das kann helfen, die Anwendung der Verordnung zu erleichtern.“
CDU-Fraktion ebenfalls gegen Böllverbot
Widerspruch kam auch aus der CDU-Fraktion. Der Vize-Fraktionschef der CDU im Bundestag, Thorsten Frei, hält ebenfalls ein erneutes bundesweites Böllerverbot für zu weitgehend. Frei sagte unserer Redaktion: „Angesichts des Auslaufens der epidemischen Lage und der aktuellen Impfquote wäre ein solches Verbot ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte.“ Ein Böllerverbot müsse von den Ländern, Städten und Kommunen erlassen werden: „Sie kennen die Verhältnisse vor Ort am besten und können die Lage genau einschätzen.“ Der Bund könnte dagegen nur ein allgemeines Verkaufsverbot beschließen, das alle Bürger gleichermaßen treffe - ganz gleich, wo und in welchem Rahmen sie den Jahreswechsel feiern würden.
Beim letzten Silvesterfest gab es Verkaufsverbot
Beim vergangenen Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Corona-Pandemie ein deutschlandweites Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben. Das Böllern auf öffentlichen und belebten Plätzen war verboten und sämtliche öffentliche Feuerwerke wurden gestrichen.
Polizeigewerkschaften warnen vor Corona-Risiken
Wegen der Corona-Pandemie fordern die Polizeigewerkschaften auch in diesem Jahr ein solches Böllerverbot an Silvester. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG, Rainer Wendt, hatte der „NOZ“ gesagt: „Wir fordern die Kommunen auf, so genannte Böllerverbote möglichst restriktiv auszusprechen und genügend Ordnungskräfte zur Überwachung bereitzuhalten.“ Wendt fügte hinzu: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen durch Corona ist es ohnehin derzeit nicht angezeigt, sich in großen Gruppen zu treffen und die Risiken noch zu vergrößern.“ Auch die Polizeigewerkschaft GdP sprach sich für Einschränkungen der klassischen Böllerei vor allem mit Blick auf Sicherheitsfragen aus.