Osnabrück
Clan-Prozess: Hadi Z. aus Untersuchungshaft entlassen
Im Clan-Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück gegen die Brüder Z. aus Ostercappeln ist einer der beiden aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Seit seiner Festnahme im Dezember 2020 saß Hadi Z. in Untersuchungshaft, zeitweise in Isolationshaft. Bei einem sogenannten Haftprüfungstermin in dieser Woche entschied das Gericht, den Haftbefehl vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Hadi Z.s Anwalt Jan van Lengerich wertete die Entscheidung als „positives Signal“ für das gesamte Verfahren vor dem Landgericht in Osnabrück. Sein Mandant muss sich gemeinsam mit seinem älteren Bruder Osman Z. sowie zwei weiteren Angeklagten seit einigen Wochen wegen zahlreicher Straftaten vor Gericht verantworten.
Nicht an Raub beteiligt
Die Ermittler zählen die Z.s dem Bereich der sogenannten Clankriminalität zu und werfen dem angeklagten Quartett eine Einbruchsserie vor. Zudem - der schwerwiegendste Vorwurf - sollen sie einer Seniorin in Braunschweig einen Rucksack mit 50.000 Euro Bargeld geraubt haben. (Weiterlesen: Brüder Z. vor Gericht: Beweise, Albträume und ausgedrückte Augen)
Im bisherigen Prozessverlauf kam heraus, dass zumindest Hadi Z. an dieser Tat nicht beteiligt gewesen sein konnte. Das legten Handydaten nahe. Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Auflagen stand damit schon länger im Raum. Die Staatsanwaltschaft hatte der Verteidigung des Ostercappelners gar nahe gelegt, den entsprechenden Antrag zu stellen.
Künftig ohne Handschellen
In der Folge kann Z. nun quasi als „freier Mann“ zu den folgenden Prozessterminen erscheinen. Bislang war er in Handschellen aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt worden. Zuvor war bereits ein weiterer der vier Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Verfahren findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Die Kammer am Landgericht will bis in den Januar hinein die Schuldfrage klären. Im Falle einer Verurteilung droht allen Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe.
Geprägt ist der Prozess von einer aggressiven Grundstimmung. Speziell die Verteidigung der Brüder Z. hatte Gericht und Staatsanwaltschaft immer wieder vorgeworfen, nicht neutral zu verhandeln beziehungsweise ermittelt zu haben. Speziell die Verteidiger von Hadi Z. hatten zudem wiederholt die Haftbedingungen ihres Mandanten teils als „menschenunwürdig“ kritisiert.
Die Verhandlung wird in der kommenden Woche fortgesetzt.
Weiterhören: Mehr zum Fall der Brüder Z. im Podcast „Stadt Land Clan“.