Sitzberechnung
Neues Verfahren verändert Kommunalpolitik
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung zum 1. November das Verfahren zur Bestimmung der Sitze in kommunalpolitischen Gremien verändert. Welche Auswirkungen hat das?
Krummhörn/Hinte/Emden - Wer nach einer Wahl wie viele Sitze in den politischen Gremien bekommt, wird nach mehr oder weniger komplizierten mathematischen Verfahren berechnet. Die niedersächsische Landesregierung hat das Verfahren für die Sitzberechnung der Ausschüsse in der Kommunalpolitik nun verändert. Wurden die Sitze zuvor nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren vergeben, wird nun das d‘Hondt-Verfahren angewendet. Dies steht im Ruf, kleine Parteien zu benachteiligen.
Was und warum
Darum geht es: Kleine Parteien haben, wenn sie sich keinen Gruppen anschließen, seit 1. November weniger Chancen auf einen Ausschuss-Sitz in den Städten und Kommunen.
Vor allem interessant für: Diejenigen, die sich für Kommunalpolitik interessieren.
Deshalb berichten wir: Die niedersächsische Landesregierung hat das Berechnungsverfahren für Ausschusssitze verändert. Wir wollten wissen, welche Auswirkungen das hat. Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de
Ausgehend von den bisherigen Größen der Ausschüsse, hat sich unsere Zeitung angesehen, ob das auch für die kommunalpolitischen Ausschüsse in den Gemeinden Hinte und Krummhörn sowie in der kreisfreien Stadt Emden zutrifft. Es handelt sich um Rechenbeispiele, denn die Größe der Ausschüsse kann von den neuen Räten in der konstituierenden Sitzung noch verändert werden.
Die Krummhörn
Anders als man zunächst annehmen mag, spielen die bei der Kommunalwahl gewonnenen Stimmen bei der Bestimmung der Sitze keine Rolle. Vielmehr werden die Ausschusssitze auf Basis der insgesamt gewonnenen Mandate berechnet. Je nachdem, welche Ausschussgröße man annimmt, sind tatsächlich die Parteien mit den niedrigeren Ergebnissen schnell die Verlierer. So zum Beispiel die Grünen in der Gemeinde Krummhörn, die keine Gruppe mehr mit der SPD bilden wollen. Nach dem bisherigen Verfahren von Hare/Niemeyer würden die Grünen in einem Ausschuss mit zehn Sitzen immerhin noch einen Sitz bekommen. Nach d‘Hondt keinen mehr, der nun freigewordene Sitz würde der SPD zugute kommen, da die Sozialdemokraten die meisten Mandate gewonnen haben. Die SPD würde bei zehn Plätzen dann genau fünf Sitze bekommen nach dem neuen Verfahren.
Die Verfahren
Der Bundeswahlleiter erklärt die beiden Verfahren wie folgt: „Das Verfahren nach d’Hondt ermittelt auf verhältnismäßig einfache Weise auf Grund der Stimmenzahlen die proportionale Sitzverteilung nach Höchstzahlen. Die auf jede Partei entfallenden Zahlen an Zweitstimmen werden nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Auf diese Weise werden so viele Höchstzahlen ermittelt, wie Sitze zu vergeben sind. Anschließend werden die auf die einzelnen Parteien entfallenden Höchstzahlen und damit die Sitzverteilung festgestellt.“
Bislang galt bei der Vergabe von Sitzen in Ausschüssen aber das gleiche Verfahren, welches auch bei der Umrechnung der erhaltenen Stimmen auf die Mandate angewendet wird. Das Verfahren nach Hare und Niemeyer: „Die einer Partei zuzuteilenden Sitze werden nach diesem Verfahren in zwei Schritten berechnet: Zuerst wird jeweils die Anzahl der Zweitstimmen einer Partei mit der Gesamtanzahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Zweitstimmen geteilt. Im zweiten Schritt wird das Ergebnis aufgespalten in den ganzzahligen Anteil und den Rest. Die ganzzahligen Anteile werden der jeweiligen Partei als Sitze zugeschrieben. Die übrigen Sitze werden den Parteien in der Reihenfolge der Reste nach deren Größe zugewiesen.
Bei einer angenommenen Größe von zwölf Sitzen würde ähnliches passieren, nur, dass die neu in den Rat der Gemeinde gewählte AfD den Sitz verlieren würde. Geht man davon aus, dass die SWK und die CDU wieder zusammen eine Gruppe bilden, werden beide zusammen als eine Einheit gezählt. Da beide fünf Sitze im Rat haben, wären die Auswirkungen nicht nennenswert, da die Gesamtzahl der zu erreichenden Ausschuss-Sitze gleich bleibt. Für Grüne und AfD bleibt aber nur die Gruppenbildung als Chance, einen stimmberechtigten Sitz im Rechenbeispiel zu erhalten.
Anrecht auf Grundmandat
Die Parteien, die laut Berechnung kein Anrecht auf einen Sitz im Ausschuss haben, können ein sogenanntes Grundmandat geltend machen. Damit können sie als beratendes Mitglied im jeweiligen Ausschuss teilnehmen, haben bei Abstimmungen aber kein Stimmrecht. Wie die Gemeindeverwaltung der Krummhörn auf Nachfrage mitteilt, muss die Verwaltung den Fraktionen oder Gruppen, die ein Anrecht auf ein Grundmandat haben, einen entsprechenden Hinweis geben. Die Verwaltung der Stadt Emden teilt außerdem mit, dass die Wahrnehmung des Grundmandats dann auch spätestens in der konstituierenden Sitzung von den Betroffenen angemeldet werden muss.
Die Stadt Emden
Auch in der Stadt Emden werden gerade Koalitionen gebildet, die Auswirkungen auf die Sitzverteilung haben werden. Aktuell haben die Ausschüsse in Emden zehn Sitze. So bilden Die Grünen zusammen mit dem Einzelbewerber Johannes „Urmel“ Meyering eine Fraktion: Grüne feat. Urmel. Meyering hätte, basierend sowohl auf Hare/Niemeyer als auch d‘Hondt, normalerweise kein Anrecht auf einen stimmberechtigten Sitz. Über die Gruppenbildung kommen Grüne und Meyering aber auf einen zusätzlichen Sitz, so dass auch der Einzelbewerber ein Stimmrecht bekommt – vorausgesetzt, Meyering wird von der Gruppe in einen Ausschuss entsandt.
Die Linke, die bei der Wahl auf zwei Sitze im Rat gekommen ist, und Die Partei, die einen Sitz im Stadtrat ergattert hat, bilden künftig „Die Fraktion“. Nach Hare/Niemeyer wäre ihnen damit pro Ausschuss rechnerisch ein Sitz sicher. Nach d‘Hondt aber nicht. Erst ab einer Ausschussstärke von elf Mitgliedern würde es einen Sitz geben. Deswegen haben Grüne/Meyering angeregt, die Ausschussstärke zu erhöhen, was in der Emder Politik ein geteiltes Echo hervorgerufen hat.
Die Gemeinde Hinte
In der Gemeinde Hinte, deren Ausschüsse in der Regel neun Sitze haben, ändert sich durch die Umstellung des Berechnungsverfahrens tatsächlich nichts, solange die Zahl der Sitze nicht erhöht wird. Denn schon bei zehn Sitzen im Ausschuss würde die FLH den einen Sitz, der ihr zusteht, wieder verlieren.
Für die Verwaltungen, so wird auf Nachfrage einhellig berichtet, ändert sich durch das neue Berechnungsverfahren nichts. Der Aufwand hinter den Kulissen sei der gleiche.