Infrastruktur

Zentralklinik: Gewässersystem wird geplant

| | 01.11.2021 20:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Für den Bau der Zentralklinik werden eine Reihe von Gräben verlegt. Dazu ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren notwendig. Foto: Trägergesellschaft
Für den Bau der Zentralklinik werden eine Reihe von Gräben verlegt. Dazu ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren notwendig. Foto: Trägergesellschaft
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Die Vorbereitungen für die Zentralklinik in Georgsheil laufen weiter. Auf dem Gelände müssen wohl einige Gräben verlegt werden.

Uthwerdum - 2028 soll die Zentralklinik in der Gemeinde Südbrookmerland ihren Betrieb aufnehmen. Die Detailplanungen für den Klinikbetrieb laufen auf Hochtouren, die Entwurfsplanung soll Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen sein, der Förderantrag dann beim Land Niedersachsen eingereicht werden. „Zeitgleich sind eine Reihe von planungsrechtlichen Aufgabenstellungen zu bewältigen“, schreibt die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH. Das Raumordnungsverfahren werde noch in diesem Jahr beginnen, die Vorbereitungen zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans hätten bereits begonnen.

„Eine der ersten Maßnahmen auf dem Gelände an der Uthwerdumer Straße wird die Neukonzeption der Entwässerung sein“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren hat der Landkreis Aurich als Genehmigungsbehörde für Anfang dieses Monats zu einer nicht öffentlichen Antragskonferenz mit verschiedenen Behörden sowie Umwelt- und Naturschutzverbänden eingeladen.

Zahlreiche kleinere und größere Gräben durchkreuzen das künftige Klinikgelände. Wie sich diese auch bei großen Niederschlagsmengen verhalten, sollen hydrologische Untersuchungen zeigen. „Anhand von Simulationen verschiedener Regenwasserereignisse lassen sich die notwendigen Eingriffe ermitteln“, heißt es. So müssen unter anderem einige Gräben wie der Uthwerdumer Vorfluter im Plangebiet umgelegt werden. Maßnahmen wie diese bedürfen einer wasserrechtlichen Planfeststellung. Dabei werden alle Umweltauswirkungen und wasserwirtschaftlichen Fragen detailliert geprüft. Der vollständige Untersuchungsrahmen soll jetzt in der Antragskonferenz festgelegt werden. Anschließend werden die Antragsunterlagen mit einer ausführlichen Darstellung der Maßnahmen und Auswirkungen ausgearbeitet. Mitte 2022 sollen sie fertig sein. Dann bestehe auch für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu beteiligen, heißt es abschließend.

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