Umweltschutz
„Saubere Luft“ gewinnt erneut gegen EEW
Das oberste Gericht der Niederlande hat eine Berufung von EEW verworfen. Das ist ein Erfolg für die Bürgerinitiative „Saubere Luft Ostfriesland“ im Kampf gegen die Anlagen in Delfzijl.
Emden/Delfzijl/Ostfriesland - Es ist und bleibt der Kampf David gegen Goliath. Die Bürgerinitiative „Saubere Luft Ostfriesland“ (BI) klagt seit Jahren auf verschiedenen Ebenen und zu verschiedenen Themen gegen die Firma „Energy from Waste“ (EEW) aus Helmstedt, die im niederländischen Delfzijl eine thermische Abfallverwertungsanlage betreibt. Nun bekam die BI vor dem obersten niederländischen Gericht erneut Recht – aber auch EEW feiert das Urteil als Erfolg.
Was und warum
Darum geht es: Die Bürgerinitiative „Saubere Luft Ostfriesland“ fordert mehr Engagement von deutschen Behörden.
Vor allem interessant für: Menschen, die sich für Umweltschutz interessieren – und diejenigen, die entlang der Nordseeküste wohnen.
Deshalb berichten wir: Die Bürgerinitiative hat erneut vor Gericht gewonnen. Aber auch die Gegenseite wertet das Urteil positiv. Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de
Bei dem Rechtsstreit geht es, kurz gesagt, um den Eintrag von Schadstoffen in die Natur. Ein Blick zurück: Bereits 2018 hatte die BI zusammen mit anderen Gruppen gegen die Genehmigung einer dritten Verbrennungslinie in der EEW-Anlage geklagt. Damals erklärte der Europäische Gerichtshof das von den Niederlanden genutzte „PAS-System“ zur Regelung von Stickstoffeinträgen in die Natur für ungültig. Somit hatte die darauf fußende Genehmigung für die dritte Linie keinen Bestand mehr. „Die Provinz Groningen erließ daraufhin neue Regeln zur Genehmigung von Stickstoff-Emissionen, das sogenannte „interne und externe Saldieren“, und erteilte EEW 2019 eine neue Genehmigung“, heißt es in einer Mitteilung der BI: „Das System ist aber noch schlimmer“, sagt BI-Vorstandsmitglied Bernd Meyerer im Gespräch mit unserer Zeitung. Denn: Beim internen Saldieren gehe es darum, das einmal genehmigte Schadstoffmengen für immer von diesem Betrieb ausgestoßen werden dürfen. Technische Neuerungen, die für geringere Schadstoffmengen sorgen, würden also nicht mehr zur Minderung der Umweltbelastung beitragen, sondern immer weitere Erweiterungen der Anlagen nach sich ziehen, so Meyerer. „Das zeigt aber auch, dass ursprünglich viel zu hohe Schadstoffmengen genehmigt wurden“, sagt Meyerer.
Auch EEW begrüßt Urteil
Nun bestätigte der „Raad von State“, das oberste Gericht der Niederlande, dass die von der Provinz Groningen erteilte Genehmigung für die dritte Verbrennungslinie weiterhin ungültig ist. „Das ist erstmal ein toller Erfolg“, sagt Meyerer. Aber: „Es wird nicht lange dauern und EEW wird erneut eine Genehmigung beantragen und die Provinz Groningen wird wiederum Wege finden auch diese wieder zu erteilen.“
Und auch EEW sieht das Urteil als Gewinn. „Das Urteil bestätigt unwiderruflich die Genehmigung der Linien 1 und 2 aus dem Jahr 2007, die darin festgelegten Emissionsgrenzen und klärt abschließend, dass die interne Saldierung EU-rechtskonform ist“, wird Bernard M. Kemperer, CEO der EEW-Gruppe, in einer Mitteilung zitiert. Die Neugenehmigung der dritten Linie sei aus Sicht des Gerichts erforderlich, weil die bisherige Genehmigung aus dem Jahr 2019 noch keine Emissionen der Schiffstransporte berücksichtigt hatte, so EEW. Man werde umgehend eine neue Genehmigung beantragen. EEW sieht durch das Urteil die Rechtmäßigkeit der „Saldierung von Emissionen“ bestätigt und erhofft sich positive Folgen für die noch offene Klage gegen die geplante vierte Verbrennungslinie. „Wir rechnen vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung mit einem positiven Ausgang des Verfahrens auch deshalb, weil die Anlage ausschließlich kommunale Klärschlamme verwerten wird“, so das Unternehmen. Emissionen aus Schiffstransporten würden hier nämlich keine Rolle spielen.
Diese Emissionen sind es aber, die die BI weiterhin kritisch sieht. Meyerer und seine Mitstreiter kritisieren, dass die zum Beispiel aus England ankommenden und durch das Wattenmeer fahrenden Schiffe nicht in den Berechnungen enthalten sind. „Die Schiffe fahren direkt an Borkum vorbei und die Stickstoffwerte auf der Insel sind jetzt schon zu hoch“, sagt Meyerer. Die BI werde das neue Genehmigungsverfahren auch genau beobachten. Es sei aber auch an der Zeit, dass die zuständigen Ämter und Behörden in Deutschland mehr Initiative zeigen. „Es kann nicht Aufgabe einer Bürgerinitiative sein, permanent Gerichtsverfahren in den Niederlanden führen zu müssen, damit auch deutsche Naturschutzgebiete und die Gesundheit der Bevölkerung vor immer weiteren Industrieemissionen aus den Niederlanden geschützt werden“, so Meyerer. Die deutschen Naturschutzbehörden, Städte und Gemeinden, das NLWKN und die Nationalparkverwaltung müssten „sich endlich stärker bei den Genehmigungsverfahren in den Niederlanden einbringen“ und auch die Beteiligungsrechte einfordern, die ihnen zustünden. „Nur politischer Druck wird die Niederländer zu einer anderen Genehmigungspraxis motivieren.“