Hamburg
Diese Versicherungen übernehmen bei Sturmschäden die Kosten
Abgeräumte Dächer, umgestürzte Bäume oder beschädigte Autos: Wofür welche Versicherung haftet und wie Sie im Schadensfall handeln sollten.
Nach einem Sturm können die entstandenen Kosten durch Beschädigungen am Haus, Grundstück oder Auto schnell ein kleines Vermögen kosten. Welche Versicherung bei welchem Schadensfall einspringt und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie betroffen sind.
Zum Thema:
Wohngebäudeversicherung - Schäden am Haus
Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung eine der wichtigsten Policen. Sie greift bei Schäden, die jedes Gebäude treffen und sogar zerstören können, zum Beispiel Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden. Bei Stürmen gibt es vom Versicherer jedoch erst Geld, wenn mindestens Windstärke acht (62 bis 74 Stundenkilometer) erreicht wurde. Wenn vorher eine offizielle Sturmwarnung herausgegeben wurde und auch Nachbarhäuser beschädigt worden sein, genügt dies den Versicherungen häufig bereits als Beleg. Sind durch den Sturm Teile des Dachs abgedeckt, Fenster oder eine Hauswand beschädigt, dann springt die Wohngebäudeversicherung ab der entsprechenden Windstärke ein.
Hausratversicherung - Schäden in Haus und Wohnung
Für Schäden in Haus und Wohnung an der Einrichtung müssen Sie eine Hausratversicherung abschließen. Wenn bei einem Sturm beispielsweise das Dach abgedeckt wurde und dadurch auch Schäden im Haus oder in der Wohnung an Einrichtungsgegenständen entstanden sind, zahlt die Hausratversicherung. Wichtig: Wenn der Versicherte bei einem Unwetter vergessen hat, die Fenster zu schließen und dadurch Schäden am Teppich und Fußboden entstanden sind oder ein Elektrogerät nicht mehr funktioniert, gibt es in der Regel kein Geld. Unterschiedlich handhaben Versicherungen auch Schadensfälle bei Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die durch einen Blitzeinschlag verursachen wurden
Grafik: Wetter und klimabedingte Naturkatastrophen in den vergangenen 50 Jahren
Elementarversicherung - bei schweren Unwettern
In Zeiten, in denen sich schwere Unwetter und Naturkatastrophen immer mehr häufen, gewinnt die Elementarschadenversicherung an Bedeutung. Diese Police wird als Ergänzung zur Gebäude- und Hausratversicherung angeboten und springt vor allem bei Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben ein. Eine solche Versicherung zu erhalten, ist in Risikogebieten nicht immer einfach oder sie ist nur zu sehr hohen Beiträgen erhältlich. Auch Versicherer, die in den vergangenen Jahren einen derartigen Schaden hatten, erhalten oftmals keinen Vertrag. Oft gibt es bei diesen Policen auch eine Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer übernehmen muss.
Kaskoversicherung - für Schäden am Auto
Bei Sturmschäden am Auto oder Motorrad übernimmt bereits die Teilkaskoversicherung - allerdings ebenfalls erst ab Windstärke acht. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es auch Geld unter dieser Grenze. Sowohl bei Teil- als auch bei Vollkasko sind Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste mit inbegriffen. Die vorher vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung bei beiden Versicherungsformen müssen die Versicherten jedoch trotzdem bei einem entsprechenden Schadensfall übernehmen. Wer während eines Sturms einen Unfall verursacht, bekommt nur durch eine Vollkasko den Schaden zurückerstattet.
Privathaftpflichtversicherung - Schäden durch Bäume
Besonders umgestürzte Bäume können bei einem Sturm für Schäden sorgen. Wenn der Baum nachweislich morsch oder nicht mehr gesund gewesen ist, haftet der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung. Wenn der Baum gesund ist und bei einem Sturm umstürzt und dabei einen Schaden an einem Auto oder Haus verursacht, wird dies als höhere Gewalt bewertet. In diesem Fall übernimmt die Gebäude- oder Kaskoversicherung des Geschädigten.
Bauleistungsversicherung - bei Schäden während der Bauphase
Ob halbfertige Mauern, Gerüste, das noch nicht vollendete Dach oder Baumaterial, das herumfliegen könnte: Bei Stürmen sind auch Rohbauten besonders stark gefährdet. Bei derartigen Schäden übernimmt eine Bauleistungsversicherung die Schäden, die am Rohbau oder auf der Baustelle entstanden sind.
Wie Betroffene handeln sollten: