Regeln in Ostfriesland
Wo begegnet uns Corona im Alltag?
Viele Corona-Regeln sind inzwischen verschwunden. Das wirft im Alltag Fragen auf. Braucht man zum Beispiel im Supermarkt noch einen Einkaufswagen?
Ostfriesland - Die Maske ist für viele Menschen ein ständiger Begleiter in der Jacken- oder Hosentasche – ganz nach dem Motto „Besser haben als brauchen“. Corona bestimmt immer noch unseren Alltag, auch wenn viele Regeln inzwischen weggefallen sind. Vorbei ist die Zeit, in der die Cafés geschlossen waren und Schüler zu Hause lernen mussten. Auch zum Shoppen braucht man nun keinen Termin mehr. Stattdessen gibt es die 2-G- und die 3-G-Regeln und ein System mit verschiedenen Warnstufen. Doch was genau gilt eigentlich wo? Darüber den Überblick zu bewahren, fordert einiges an Recherchearbeit. Wir stellten uns deshalb die Frage, wo uns Corona im Alltag in Form von Masken und Regeln eigentlich noch begegnet und schauten uns dafür beispielsweise auf dem Wochenmarkt und im Supermarkt um.
Auf dem Wochenmarkt keine Maske
Bei einem Gang über den Wochenmarkt in Emden drängt sich gleich die erste Frage auf: Braucht man nun eigentlich eine Maske oder nicht? Einige Menschen tragen eine, andere wiederum nicht. Wieder andere setzen sie auf, sobald sie ihre Bestellung aufgeben. An einem der Stände findet sich ein Schild mit dem Hinweis darauf, dass Mund- und Nase auf dem Wochenmarkt in allen Bereichen zu bedecken seien. Das alles ist verwirrend. Die Antwort der Stadt Emden gibt Klarheit: „Nach momentan geltender Corona-Verordnung des Landes gibt es keine generelle Maskenpflicht für den Wochenmarkt – jeder der möchte, darf natürlich eine Maske tragen“, erklärt Stadtsprecher Eduard Dinkela.
Einkaufswagen nicht mehr überall
Nur ein paar Meter weiter geht es in den Edeka-Markt am Emder Marktplatz. Ganz klar, hier braucht man eine Maske. Das steht auch am Eingang und offenbar ist dies auch allen klar. Denn ohne „Schnutenpulli“ – wie einige die Maske scherzhaft auch nennen – betritt hier niemand den Supermarkt. Also Maske auf und rein. Doch nur wenige Meter weiter kommt die nächste Frage auf: Brauche ich nun eigentlich noch einen Einkaufswagen oder nicht?
Der Edeka-Markt Hasse am Marktplatz bittet seine Kunden darum. Das steht auch auf einem Schild am Eingang. Doch eigentlich könnte dieses inzwischen verschwinden, wie Marktleiterin Silvia Meisner erklärt. Denn Einkaufswagen brauchen Kunden nicht mehr. Der Grund dafür: Die Zeit, in der Geschäfte nur eine gewisse Anzahl an Menschen in die Läden lassen durften, ist vorbei. Vielfach regelten die Märkte dies über die Anzahl der Einkaufswagen oder Körbe. Einige Geschäfte halten dennoch weiterhin an der Regel fest, um ihr Hygienekonzept verlässlich einhalten zu können, wie Jörg Thoma vom Einzelhandelsverband Ostfriesland erklärt. Mithilfe der Einkaufswagen sei es einfacher die vom Land Niedersachsen geforderten Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Kunden einzuhalten. Denn diese Regel gilt nach wie vor.
Meistens kein Nachweis im Café
Wer sein Impfzertifikat gerne einmal vorzeigen möchte und darauf bei einem Restaurantbesuch hofft, wird meistens enttäuscht. Denn die meisten Gastronomen machen derzeit keinen Gebrauch von der Option, die 2-G-Regeln einzusetzen. Gäste dürfen aus diesem Grund auch ohne Nachweis die Cafés und Restaurants betreten. Sie müssen allerdings ihre Kontaktdaten hinterlassen. In Emden hat dies jüngst zu einer Diskussion geführt. Ratsherr Erich Bolinius (FDP) wollte wissen, warum viele Cafés und Restaurants diese Daten inzwischen nicht mehr abfragen und ob es damit seine Richtigkeit habe. Die Antwort der Stadt Emden: Sowohl Gäste als auch Gastronomen stehen in der Pflicht. Beide kann ein Bußgeld erwarten, falls die Kontaktdaten auf der einen Seite nicht angegeben oder auf der anderen Seite nicht eingefordert werden.
Etwas anders sind die Regeln in Discos, Bars und Clubs aus. Dort ist die 3-G-Regel verpflichtend, also ohne einen Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) gibt es keinen Zutritt. Beliebt ist bei Betreibern die Option, die 2-G-Regel anzuwenden. Dies macht vieles einfacher: Abstände und Masken fallen weg und auch die Zahl der Gäste muss nicht reduziert werden. Die Emder Diskothek Moods hat nach dieser Regel vor Kurzem wieder eröffnet, um nur ein Beispiel zu nennen.Familienfeiern steht eigentlich nichts mehr im Weg. Bei größeren Runden gilt es lediglich, ein paar Regeln zu beachten. Das Land Niedersachsen empfiehlt bei größeren Runden die 3-G-Regel, das heißt wer nicht Geimpft oder Genesen ist, sollte sich vorher testen. Bei mehr als 25 Gästen müssen Kontaktdaten erfasst werden. Feiern mehr als 25 Personen ohne Impfung, Test oder Genesenenschein zusammen, gilt im Innenbereich die Maskenpflicht.
Ins Fitness-Studio ohne Maske
Anders als im Supermarkt brauchen Besucher im Fitness-Studio inzwischen keine Maske mehr. Während dort vor wenigen Wochen noch zumindest beim Wechsel der Geräte eine Gesichtsbedeckung nötig war, gilt dies nun nicht mehr. Lediglich in bestimmten Bereichen, kann es vorkommen, dass ein Studio noch nach Masken verlangt, um sein Hygienekonzept einzuhalten.
Leicht zu merken sind die Regeln im öffentlichen Personenverkehr. Dort gilt: Unabhängig von der aktuellen Warnstufe oder Inzidenz muss die Maske aufgesetzt werden. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern auch auf Fähren, in Taxis und im Flugzeug.
Eine Maske ist auch notwendig im Friesursalon. Außerdem müssen Kunden die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten und sind gehalten, auf Handhygiene zu achten. Wer Dienstleistungen mit unmittelbarem Körperkontakt wie etwa Haare schneiden in Anspruch nimmt, muss zusätzlich seine Kontaktdaten hinterlassen.
Fast überall 3G im Kreis Wittmund
Was gilt, das regelt das Land Niedersachsen inzwischen über die sogenannten Warnstufen. Diese leiten sich aus einer Kombination von Hospitalisierungs-, Neuinfizierten- und Intensivbetteninzidenz ab. In allen Landkreisen und Städten in Ostfriesland liegt derzeit keine Warnstufe vor. Eine Ausnahme bildet der Landkreis Wittmund: Dort ist am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die ab Donnerstag, 21. Oktober, gilt, weil die Zahl der Neuinfizierten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 50 lag. Nun gilt in fast allen Bereichen die 3-G-Regel. Das heißt, nur Geimpfte, Getestete und Genese dürfen sich in Gruppen treffen, die größer als 25 sind. Die 3-G-Regel gilt auch beim Frisör oder im Kosmetikstudio. Personen die nicht geimpft, genesen oder negativ getestet sind, dürfen im Kreis Wittmund keine Cafés und Restaurants, Fitnessstudios und Schwimmbäder mehr betreten. Das Gleiche gilt für den Besuch von Kinos und Theater.
Die Regeln im Überblick
(keine Warnstufe und Inzidenz unter 50) Kosmetik
Wer Dienstleistungen wie etwa einen Haarschnitt oder eine kosmetische Behandlung in Anspruch nehmen möchte, muss im Salon eine Maske tragen und die Abstandsregeln einhalten. Bei allen Behandlungen mit körpernahem Kontakt müssen zudem die Kontaktdaten erfasst werden.
Gastronomie
In Restaurants und Cafés gelten die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz sowie die Abstandspflicht. Gäste müssen sich mit ihren Kontaktdaten registrieren. Optional können Gastronomen die 2-G-Regeln anwenden, das heißt, es dürfen nur noch Geimpfte oder Genese die Räume betreten. Dabei entfallen dann auch die Masken- und Abstandspflicht. Diskotheken, Clubs und Bars müssen die 3-G-Regeln beachten, optional die 2-G-Regeln. Bei 3-G darf das Lokal nur halb so viele Besucher wie möglich reinlassen. Bis zum Sitzplatz gilt dann auch die Maskenpflicht. Auch die Kontaktdaten werden erfasst.
Sport
Beim Sport gelten keine besonderen Regeln. Das Land Niedersachsen sieht lediglich Abstandsregeln, regelmäßiges Lüften und Handdesinfektion vor. Zur Einhaltung des Hygienekonzepts kann zum Beispiel im Fitnessstudio in einzelnen Bereichen aber noch die Maskenpflicht gelten. Das Gleiche gilt für die Regeln zur Desinfektion der Geräte, die oft nach Benutzung gefordert wird. In Schwimmbädern werden oftmals Kontaktdaten aufgenommen oder eine vorherige Anmeldung gewünscht, teilweise gilt dort auch die 2-G-Regel wie etwa im Hallenbad Plytje in Leer.
Einkaufen
Beim Einkaufen gilt die Maskenpflicht. Ein Einkaufswagen oder Korb ist nicht verpflichtend, dazu kann aber aufgefordert werden, wenn ein Geschäft dies zur Einhaltung seines Hygienekonzepts für nötig erachtet. Auf Wochenmärkten muss kein Mundschutz mehr getragen werden.
ÖPNV
Unabhängig von der aktuellen Warnstufe oder Inzidenz gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Personenverkehrs die Maskenpflicht, zum Beispiel in Bussen, in der Bahn, auf Fähren, in Taxis und auch im Flugzeug. Das gleiche gilt für die dazugehörigen Gebäude wie Bahnhöfe, Flughäfen, Fähranleger und Haltestellen.
Kontaktregeln
Aktuell gelten keine Beschränkungen im Hinblick auf Anzahl an Personen und Haushalte bei privaten Zusammenkünften. Bei privaten Feiern wird die 3-G-Regel empfohlen, das heißt wer nicht Geimpft oder Genesen ist, sollte sich vorher testen. Bei mehr als 25 Gästen müssen Kontaktdaten erfasst werden. Feiern mehr als 25 Gäste ohne Impfung, Test oder Genesenenschein zusammen, gilt im Innenbereich die Maskenpflicht.