Itzehoe/Quickborn

Anklageschrift gibt Einblicke in grausamen Alltag eines Konzentrationslagers

Florian Kleist
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Von Florian Kleist
| 19.10.2021 17:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der Blick auf das ehemalige Krematorium des Konzentrationslager Stutthof. Zusammengepfercht wurden hier jeweils 30 und 40 Personen mit einem Einsatz von Zyklon B getötet. Foto: Damian Klamka via www.imago-images.de
Der Blick auf das ehemalige Krematorium des Konzentrationslager Stutthof. Zusammengepfercht wurden hier jeweils 30 und 40 Personen mit einem Einsatz von Zyklon B getötet. Foto: Damian Klamka via www.imago-images.de
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In Itzehoe hat der Prozess gegen die 96-Jährige Ex-Sekretärin des KZ Stutthof begonnen. Sie schweigt, aber die Anklageschrift gibt einen Einblick in all das Grauen, an dem Irmgard F. aus ihrer Sicht keine Schuld trägt.

Irmgard F. sieht aus, als habe sie sich für diesen Termin extra zurechtgemacht: Die Haare wirken frisch frisiert und sie bringt sie mit kurzen Handbewegungen immer wieder in Form, wenn sie beim Abnehmen des Mundschutzes in Unordnung geraten.

Ihre Kleidung ist hell und sauber und ihr Blick wandert beinahe neugierig im Raum umher. So könnte sie auch bei einer Advents-Kaffeetafel in ihrem Altersheim in Quickborn sitzen. Die 96-Jährige will offenbar zumindest optisch einen guten Eindruck hinterlassen, wenn sie sich vor dem Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 11.387 Fällen verantworten muss.

Mit der Anklageverlesung hat am Dienstag (19. Oktober) der Prozess gegen die heute 96 Jahre alte Frau begonnen, die von Juni 1943 bis April 1945 Sekretärin des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig war. Zu den Vorwürfen selbst will sie sich - wie es ihr Anwalt Wolf Molkentin mitteilte - vorerst nicht äußern und auch keine Fragen beantworten. Mit „Ja“ beantwortet sie lediglich kurz die Fragen des Richters nach ihrem Namen, ihrem Geburtsdatum, ihrem Familienstand und die Frage, ob sie das Gesagte verstehen könne.

In der Anklage, die die Staatsanwältin dann verliest, bilden die nüchternen Worten einen kurzen Abriss all des Grauens, wie er im KZ Stutthof - und vielen anderen Lagern der NS-Zeit - schrecklicher Alltag war. Und deren reibungslose Abläufe laut Staatsanwaltschaft auch Irmgard F. mit ihrer Bürotätigkeit sicherstellte.

Menschen wurden systematisch getötet

Nachdem die „Endlösung der Judenfrage“, wie die Nazis den Massenmord an jüdischen Männern, Frauen und Kinder sprachlich verklärten, in die Tat umgesetzt werden sollte, gab es in Stutthof zunächst eine Probevergasung an 76 sowjetischen Kriegsgefangenen. Unter dem Vorwand einer Hygienemaßnahme wurden sie in die Gaskammer geschickt. Vom Dach aus schüttete ein SS-Mann das Zyklon B in den Raum, das sich in giftiges Blausäure-Gas verwandelte. Mindestens 1000 Juden folgten in den nächsten Monaten. Vor allem Frauen und Kinder, die für die Zwangsarbeit zu schwach waren.

Schreie waren auch auf dem Lagergelände zu hören

Das Gas verbreitete sich von der Mitte nach außen, sodass die außen stehenden Menschen den Todeskampf der anderen zunächst mitbekamen, bevor auch sie dann qualvoll erstickten. Auch in einem abgedichteten Eisenbahnwaggon wurden mit Zyklon B Menschen umgebracht. Wie es in der Anklageschrift heißt, waren die Temperaturen in den Waggons niedriger als in der Gaskammer. Das Gas verbreitete sich somit langsamer und der Todeskampf dauerte länger. Die Schreie seien bis draußen zu hören gewesen.

Lager-Insassen mit Genickschüssen ermordet

Auch Genickschüsse kamen in der Tötungsmaschinerie zum Einsatz. Hier mussten sich die Lager-Insassen unter dem Vorwand einer medizinischen Untersuchung - die SS-Männer trugen hierfür extra weiße Arzt-Kittel zur Täuschung - an eine präparierte Messlatte stellen. Auf Höhe des Genicks hatte diese ein Loch. Aus einem Nebenraum löschte ein weiterer SS-Mann mit einer Pistole mit Schalldämpfer das Leben der getäuschten Menschen aus. Häftlinge im Arbeitsdienst musste die Leichen in die Krematorien schaffen, das Blut wegwischen und somit den Raum für den nächsten Mord präparieren.

Die meisten Menschen im KZ Stutthof starben während der Amtszeit von Irmgard F. aber an Krankheiten, Schwäche und Auszehrung. „Tötung durch Herbeiführung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen“ heißt das im Juristen-Deutsch. Stundenlange Appelle, schwerste Arbeit, mangelhafte Hygiene, kein sauberes Trinkwasser. Diese unmenschlichen Bedingungen verschärften sich noch einmal, als mit dem Vorstoß der Roten Armee Ende 1944 und Anfang 1945 immer mehr Männer, Frauen und Kinder aus Lager weiter im Osten nach Stutthof gebracht wurden.

Menschen werden ihrem Schicksal überlassen

Als im November 1944 eine Fleckfieberepidemie in den überfüllten Baracken ausbrach, unternahm die Lagerführung nichts dagegen. Die Menschen wurden ihrem Schicksal überlassen und starben. So viele, dass das Krematorium nicht mehr ausreichte, um die Leichen zu verbrennen. Sie wurden in Gruben übereinandergeschichtet, mit Brandbeschleuniger überschüttet und angezündet.

Von all dem will Irmgard F. in ihrem Büro der Lagerkommandantur nichts mitbekommen haben, wie der NDR frühere Aussagen der 96-Jährigen zitiert. Es sind die Fragen, die mit Blick auf ein Urteil bei dem Prozess im Mittelpunkt stehen werden: Was wusste Irmgard F. von den Morden? Wie groß war der Anteil ihrer Arbeit an den Abläufen dieser Tötungsmaschinerie?

Wie groß war der Anteil von Irmgard F.?

In einem Eingangsstatement des Verteidigers Wolf Molkenkin, das dieser zum Prozessauftakt verlesen hatte, heißt es hierzu: „Sie leugnet nicht die Verbrechen der Shoah, auch nicht diejenigen schrecklichen Taten, die uns allen durch Verlesung der Anklageschrift soeben noch einmal vor Augen geführt worden sind. Sie tritt lediglich dem Vorwurf entgegen, um den es in dieser Hauptverhandlung am Ende geht: auch persönlich eine strafrechtliche Schuld auf sich geladen zu haben.“

In den kommenden Wochen und Monaten wird es in der zum Gerichtssaal umgebauten Halle in einem Itzehoer Gewerbegebiet um genau diese beiden Dinge gehen: Die Massenmorde der NS-Zeit zum einen und zum anderen um die möglicherweise juristisch relevante Beihilfe, die Irmgard F. zu diesen Taten geleistet hat.

Bis Juni 2022 sind im Wochentakt Termine angesetzt. Ursprünglich sollte der Prozess bereits vor drei Wochen beginnen. Aber Irmgard F. floh früh morgens mit einem Taxi aus ihrem Altersheim in Quickborn, wurde später in Hamburg aufgegriffen, landete kurzzeitig in U-Haft und kam dann unter Auflagen - gesichert mit einer Art elektronischen Fußfessel - wieder zurück in ihr Altersheim.

Flucht mit Ansage

Es war ein Fernbleiben mit Ansage gewesen: Zuvor hatte sie mit Blick auf den Prozess in einem Brief an den zuständigen Richter Dominik Groß geschrieben. „Diese Peinlichkeiten möchte ich mir ersparen und mich nicht zum Gespött der Menschheit machen.“ Ihre frisch frisierten Haare und ihre elegant-helle Kleidung wirkten, als wolle sie bei dem Prozess jetzt zumindest optisch keine Angriffsfläche für Gespött und Peinlichkeiten bieten.

Die Verhandlung wird am 26. Oktober fortgesetzt.

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