BGH-Urteil zu Bankgebühren
Ein Sieg für den Verbraucherschutz – aber nur in der Theorie
Auch beim Abheben fallen teilweise Gebühren an. Symbolfoto: Sommer/DPA
Banken und Sparkassen dürfen Gebühren nicht mehr durch die Hintertür erhöhen. Stattdessen brauchen sie die Zustimmung der Kunden – und können aber im Grunde trotzdem machen, was sie wollen.
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