Tiermedizin

„Das ist ein Berufsverbot durch die Hintertür“

Tatjana Gettkowski
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Von Tatjana Gettkowski
| 27.09.2021 19:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ab Ende Januar kommenden Jahres darf Christiane Gromüller homöopathische Mittel, die nur für Menschen zugelassen sind, nicht mehr für die Behandlung von Tieren einsetzen. Foto: Gettkowski
Ab Ende Januar kommenden Jahres darf Christiane Gromüller homöopathische Mittel, die nur für Menschen zugelassen sind, nicht mehr für die Behandlung von Tieren einsetzen. Foto: Gettkowski
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Homöopathische Mittel für Menschen dürfen künftig nur noch an Tiere verabreicht werden, wenn sie von einem Veterinär verordnet wurden – das stellt Tierheilpraktiker und -besitzer vor Riesenprobleme.

Auch bei kranken Nutztieren wie bei diesem Ferkel kommen homöopathische Mittel zum Einsatz. Die Globuli werden einfach in Wasser aufgelöst und können durch Aufsprühen auf die Rüsselscheibe stressfrei und einfach verabreicht werden. Foto: Privat
Auch bei kranken Nutztieren wie bei diesem Ferkel kommen homöopathische Mittel zum Einsatz. Die Globuli werden einfach in Wasser aufgelöst und können durch Aufsprühen auf die Rüsselscheibe stressfrei und einfach verabreicht werden. Foto: Privat
Jemgum - Im Juni hat der Bundestag das neue Tierarzneimittelgesetz verabschiedet, Ende Januar kommenden Jahres tritt es in Kraft. Mit dramatischen Folgen, wie Tierheilpraktikerin Christiane Gromüller aus Jemgum berichtet. „Für Tierheilpraktiker, die vorwiegend mit homöopathischen Mitteln arbeiten, ist das Gesetz ein Berufsverbot durch die Hintertür“, sagt sie. Aber auch viele Besitzer von Haus- und Nutztieren sind betroffen. Sie verlieren eine Therapiemöglichkeit – oder machen sich strafbar.

Was und warum

Darum geht es: Im kommenden Jahr tritt das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Die aufgrund von EU-Vorgaben erforderliche Gesetzesnovelle stellt Tierheilpraktiker und Tierbesitzer vor Probleme.

Vor allem interessant für: Tierhalter, die ihre Haus- oder Nutztiere mit homöopathischen Mitteln und alternativen Behandlungsmethoden schon erfolgreich behandelt haben, Tierheilpraktiker und Tierärzte.

Deshalb berichten wir: Eine Tierheilpraktikerin hat uns darauf aufmerksam gemacht, was das neue Gesetz für Folgen haben wird.

Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de

Egal, ob Hund, Katze, Kuh oder Schwein: Ab dem 28. Januar 2022 dürfen Tierhalter keine frei verkäuflichen und apothekenpflichtigen Humanarzneimittel mehr verabreichen. Das betrifft Humanhomöopathika wie Globuli ebenso wie pflanzliche Mittel und Blutegel. All diese Mittel dürfen künftig nur noch verabreicht werden, wenn sie von einem Tierarzt verordnet wurden. „Das ist völlig paradox: Eine Mutter kann sich ohne ärztliches Rezept in der Apotheke Globuli holen und ihrem Baby verabreichen, aber wenn sie die ihrem Hund gibt, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit“, macht Christiane Gromüller deutlich.

Tierheilpraktikerverbände laufen Sturm

Tierheilpraktikerverbände seien gleich nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs mit der Forderung an die Hersteller herangetreten, die Mittel auch für den Einsatz von Tieren registrieren zu lassen. Die hätten durch die Bank abgewunken, der Aufwand und die Kosten seien zu hoch.

Dr. Berend Heikens von der Großtierpraxis Velde und seine Kollegen arbeiten auch mit homöopathischen Mitteln. Foto: Gettkowski
Dr. Berend Heikens von der Großtierpraxis Velde und seine Kollegen arbeiten auch mit homöopathischen Mitteln. Foto: Gettkowski
„Ganzheitliche Behandlungsmethoden, den einen Einsatz von Antibiotika vermeiden könnten, werden künftig nur noch eingeschränkt für Tiere zur Verfügung stehen“, macht die studierte Agraringenieurin deutlich. Auf dem Milchviehbetrieb, den sie mit ihrem früheren Mann in Nordrhein-Westfalen betrieben hat, hat sie gute Erfahrungen mit homöopathischen Mitteln gemacht. „Wenn bei einer Kuh nach dem Kalben die Nachgeburt hängenbleibt, werden normalerweise Antibiotika gegeben.“ Das könne aber auch homöopathisch behandelt werden. „Auch 80 bis 85 Prozent von Euterentzündungen haben wir erfolgreich homöopathisch behandelt“, beschreibt sie die Erfahrungen aus dem damaligen Betrieb.

Verband hat Beschwerde eingelegt

Und wie sehen Tierärzte das neue Gesetz? „Grundsätzlich ist es gut, dass dadurch ein bisschen mehr Kontrolle zu den Fachleuten zurückkommt“, sagt Dr. Berend Heikens, von der Großtierpraxis Velde. Nach seinen Worten setzen auch er und seine Kollegen auch selbst homöopathische Mittel ein. Fast alle seien für Tiere zugelassen. „Wenn einem unserer Kunden von einem Tierheilpraktiker ein homöopathisches Mittel empfohlen wurde, bestellen wir das auf Wunsch des Kunden auch.“ Es gebe durchaus auch Landwirte, die auf Homöopathie setzen. „Im Gegensatz zu vielen Medikamenten haben homöopathische Mittel keine Wartezeit.“

Diese beiden Kälber lassen sich das Aufsprühen von Antibiotika gefallen. Foto: Privat
Diese beiden Kälber lassen sich das Aufsprühen von Antibiotika gefallen. Foto: Privat
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände hat jetzt mit einigen besonders betroffenen Kolleginnen eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Christiane Gromöller hat auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann angesprochen, um auf die Probleme aufmerksam zu machen, für die das neue Gesetz sorgt. Anlass für das neue Gesetz war eine neue EU-Verordnung, an die nationale Rechtsvorschriften angepasst werden mussten. „Ich kann das Anliegen der Tierheilpraktiker nachvollziehen“, so Connemann, die dem neuen Tierarzneimittelgesetz – einem ganzen Strauß neuer Regelungen – nach eigenen Worten selbst zugestimmt hat. Aber das neue Gesetz trete am 28. Januar 2022 in Kraft. „Eine Änderung wäre frühestens in der neuen Legislaturperiode möglich“, macht sie deutlich. In jedem Fall bleibe das Thema auf der Tagesordnung. Aktuell werde die Anpassung der Gebührentatbestände und -höhen an die EU-Verordnung und das Tierarzneimittelgesetz geprüft.

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