Hannover

Niedersachsen appelliert an Gastronomen, Jugend nicht auszugrenzen

Lars Laue
|
Von Lars Laue
| 22.09.2021 18:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Schüler werden in Niedersachsen dreimal wöchentlich auf Corona getestet, unterliegen daher keinen weiteren Testpflichten und sollen auch bei einer 2G-Regel als Ausnahme gelten und ohne Impfung weiterhin Zutritt erhalten. Foto: Guido Kirchner/dpa
Schüler werden in Niedersachsen dreimal wöchentlich auf Corona getestet, unterliegen daher keinen weiteren Testpflichten und sollen auch bei einer 2G-Regel als Ausnahme gelten und ohne Impfung weiterhin Zutritt erhalten. Foto: Guido Kirchner/dpa
Artikel teilen:

Schüler werden regelmäßig auf Corona getestet. Für sie gelten daher bei 3G und selbst bei 2G weitreichende Ausnahmeregelungen. Land und Gaststättenverband sind sich einig, Kinder und Jugendliche nicht auszugrenzen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens appelliert an Gastronomiebetriebe, Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren auch tatsächlich von der Testpflicht auszunehmen. „Unsere Verordnung regelt sehr klar, dass Kinder und Jugendliche von der 3G-Regelung ausgenommen sind. Wir sind mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in einem guten Austausch und ich werbe herzlich dafür, diese Regelung für Familien mit schulpflichtigen Kindern auch so umzusetzen“, sagte die SPD-Politikerin gegenüber unserer Redaktion. Kinder und Jugendliche würden derzeit mehrfach in der Woche vor Schulbeginn getestet, „so dass hier der Infektionsschutz aus meiner Sicht ausreichend gewährleistet ist“, fügte die Ministerin hinzu. Auch von der 2G-Regelung - wenn also eigentlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben - sind ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren laut aktueller Verordnung explizit ausgenommen. Und Kinder unter zwölf Jahren ohnehin, weil für sie noch gar kein Impfstoff zugelassen ist.

Dehoga lobt großen Beurteilungsspielraum 

Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Niedersachsen, bekräftigte auf Nachfrage, dass keine Familie mit Schulkindern abgewiesen werde - selbst wenn kein Nachweis über die Schulpflicht erbracht werden könne. Erst kürzlich sei mit dem Gesundheitsministerium die Vereinbarung getroffen worden, dass, wo vorhanden, Schülerausweise oder Schulbescheinigungen ausreichend seien. Ansonsten reicht laut Balke aber auch ein Blick des Gastronomen auf den jungen Gast. Am Ende obliege es dann dem Personal, zu beurteilen, ob es sich offensichtlich um ein Schulkind handelt oder nicht. Balke begrüßte die Verständigung mit dem Ministerium, aus der sich ein „sehr großer Beurteilungsspielraum für unsere Mitglieder“ ergeben habe.

Wulff bemängelt Ungleichbehandlung junger Menschen in Pandemie

Unterdessen hat der Altbundespräsident und niedersächsische Ex-Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie bemängelt. Er sehe eine „nicht mehr nachvollziehbare Ungleichbehandlung zwischen jungen Menschen und Erwachsenen“, sagte Wulff der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. „Die Schulen sind strenger geregelt als die Erwachsenenwelt - das ist empörend.“ Der Altbundespräsident kritisierte die rot-Schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) scharf: „Gerade Niedersachsen geht da einen sehr, sehr harten Weg, den ich für überzogen halte.“ Weils Sprecherin Anke Pörksen verteidigte die Linie des Landes mit dem Hinweis darauf, dass Niedersachsen bei der Bekämpfung der Pandemie nun einmal besondere Vorsicht walten lasse und bisher gut damit gefahren sei.

Mehr als 70 Prozent der Menschen sind in Niedersachsen einmal geimpft

Derweil sind mehr als 70 Prozent der Menschen in Niedersachsen einmal gegen das Coronavirus geimpft worden. Am Mittwoch lag diese Quote bei 70,1 Prozent, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Hannover sagte. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) liegt dieser Wert bundesweit bei 67,4 Prozent. Vollständig geimpft sind in Niedersachsen laut RKI 65,5 Prozent der Bevölkerung, auch diese Quote ist höher als der Bundesschnitt (63,4 Prozent).

Gemischte Reaktionen auf 2G-Option

Mit der neuen, seit Mittwoch geltenden Verordnung können etwa Betreiber von Kinos und Fitnessstudios sowie Gastronomen ohne Rücksicht auf Grenzwerte eine 2G-Regel einführen. Ein negativer Testnachweis reicht dann nicht mehr aus. Gleichzeitig fallen bei 2G die Abstands- und die Maskenpflicht. Viele Gastronomen und Kulturbetriebe in Niedersachsen sind indes noch unschlüssig, ob sie künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpften und Genesenen (2G-Regel) Zutritt gewähren wollen. Von den Verbandsmitgliedern seien sehr unterschiedliche Rückmeldungen gekommen, sagte Niedersachsens Dehoga-Geschäftsführerin Renate Mitulla. Nach ihren Worten befürwortet die Mehrheit der Gastronomen in Niedersachsen die 2G-Regel, erwartet aber auch, dass sie die angekündigten Erleichterungen dann auch tatsächlich umsetzen können. „Sie brauchen die Sicherheit, dass sie ihren Gästen sagen können: Jawohl, ihr könnt wieder bei uns feiern.“ Rund ein Drittel der Betriebe ist laut Dehoga gegen 2G. „Viele wollen niemanden ausgrenzen, sie wollen weiterhin auch Menschen ohne Impfung in ihren Betrieben willkommen heißen. Sie sagen: Wir sind eine gastfreundliche Branche und wollen wirklich jeden zulassen“, erklärte die Geschäftsführerin.

Ähnliche Artikel