Justiz
Blogger-Prozess: Auricher GAP-Ratsherr erringt Teilerfolg
Stefan Dunkmann muss laut Gericht eine strittige Äußerung nicht widerrufen. Foto: Boschbach
Der Auricher GAP-Ratsherr Ulrich Kötting hat vor dem Landgericht teilweise Recht erhalten. Der Video-Blogger Stefan Dunkmann darf eine bestimmte Äußerung nicht mehr öffentlich machen.
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