Justiz

Blogger-Prozess: Auricher GAP-Ratsherr erringt Teilerfolg

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 16.09.2021 16:48 Uhr | 0 Kommentare
Stefan Dunkmann muss laut Gericht eine strittige Äußerung nicht widerrufen. Foto: Boschbach
Stefan Dunkmann muss laut Gericht eine strittige Äußerung nicht widerrufen. Foto: Boschbach
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Der Auricher GAP-Ratsherr Ulrich Kötting hat vor dem Landgericht teilweise Recht erhalten. Der Video-Blogger Stefan Dunkmann darf eine bestimmte Äußerung nicht mehr öffentlich machen.

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