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Fahrdienst in Jümme ist wieder im Einsatz

Christine Schneider-Berents
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Von Christine Schneider-Berents
| 12.09.2021 10:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Haben vor der Corona-Pandemie den Fahrdienst regelmäßig genutzt: Mathilde Urban (von links) und Elfriede Zimmermann. Hier steigen sie in das Auto von Wilfried Heikens ein. Foto: Schneider-Berents
Haben vor der Corona-Pandemie den Fahrdienst regelmäßig genutzt: Mathilde Urban (von links) und Elfriede Zimmermann. Hier steigen sie in das Auto von Wilfried Heikens ein. Foto: Schneider-Berents
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Coronabedingt musste der ehrenamtliche Fahrdienst in Jümme monatelang pausieren. Jetzt sind die Fahrerinnen und Fahrer wieder im Einsatz. Wer mitgenommen werden will, muss sich an Regeln halten.

Jümme - 17 Monate lang hat der ehrenamtliche Fahrdienst des Senioren- und Behindertenbeirates in der Samtgemeinde Jümme pandemiebedingt pausiert. „Nun sind alle acht Fahrerinnen und Fahrer vollständig geimpft und starten einen Neuanfang“, teilt der Vorsitzende Wilfried Heikens aus Nortmoor mit.

Wer den Service in Anspruch nehmen wolle, müsse sich allerdings an die sogenannte 2-G-Regel halten. Entweder sei man geimpft oder genesen. Diese Vorgabe sei vom niedersächsischen Gesetzgeber zwar nicht vorgesehen, werde jedoch von den ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern eingefordert. „Sie setzen schließlich ihre eigenen Wagen“, begründet Heikens die Forderung.

Die Maske ist ebenfalls Pflicht

„Vor der ersten Fahrt ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Das kann ein Impfpass sein oder ein Zertifikat“, so Heikens weiter. Corona-Selbsttests erkenne man nicht an. Heikens empfiehlt, zusätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) während der Fahrt zu tragen.

Der ehrenamtliche Fahrdienst ist ab sofort wieder unter der Handynummer 0177 / 676 40 16 zu erreichen. Es meldet sich dann Wilfried Heikens vom Senioren- und Behindertenbeirat. Den Service können alle Senioren, Behinderten und Kranken aus Detern, Filsum und Nortmoor sowie aus den dazugehörigen Ortschaften nutzen. Sie werden allerdings nur zu Arztterminen, zur Krankengymnastik oder zur Fußpflege gefahren. Fahrten zum Einkauf gehören nicht zum Service.

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