Osnabrück

Quarantänebrecher in der Region Osnabrück auf freiem Fuß?

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 10.09.2021 11:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wer an Corona erkrankt ist, muss sich in Quarantäne begeben. Aber was, wenn sich der Infizierte nicht daran hält? Der Umgang mit Quarantänebrechern ist nicht überall geregelt. Foto: Jochen Tack via www.imago-images.de
Wer an Corona erkrankt ist, muss sich in Quarantäne begeben. Aber was, wenn sich der Infizierte nicht daran hält? Der Umgang mit Quarantänebrechern ist nicht überall geregelt. Foto: Jochen Tack via www.imago-images.de
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Wer sich mit Corona infiziert, muss in Quarantäne. Aber was, wenn der Erkrankte partout nicht zu Hause bleibt? Offenbar ist das im zweiten Jahr der Pandemie nicht überall geregelt. Wie viele Quarantänebrecher sind unter uns?

Der Einsatz im August dieses Jahres klang zu Beginn für die eingesetzten Polizisten wohl eher nach Routine. Hausfriedensbruch! Ein Wohnungsbesitzer wollte eine Frau aus seinen vier Wänden herausgebracht wissen. Die Polizei half und nahm die Dame mit auf die Wache.

Erst hier, so bestätigen mehrere Quellen unserer Redaktion, soll die Frau offenbart haben, dass sie an Corona erkrankt ist. Weder Erkrankung noch die bestehende Quarantäne-Anordnungen störten sie aber offensichtlich.

Und nun? Die Querulantin für den Quarantäne-Zeitraum in eine Zelle sperren, kam für die Polizei mangels Rechtsgrundlage nicht in Frage. Eine Unterbringung in einer Psychiatrie ebenso wenig. Eine akute psychische Störung lag nicht vor. Und eine spezielle Einrichtung für notorische Quarantänebrecher gibt es in Niedersachsen nicht.

Also begleiteten die Beamten die Frau zu ihrer offiziellen Meldeadresse, mussten die Begleitung wegen eines akuten Notrufs aber vorzeitig abbrechen. Ob die Querulantin tatsächlich auf eigene Faust heimkehrte und sich in Isolation begab, ist nicht bekannt. In Behördenkreisen wird das jedenfalls bezweifelt. Sie soll mehrfach geäußert haben, ihr sei die Quarantäne leidlich egal. Das drohende Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro wohl ebenso.

„Quarantäne-Knast“ in Schleswig-Holstein

Der Fall hat sich so in Niedersachsen zugetragen. Im Nachbarland Schleswig-Holstein wäre er vermutlich anders gelöst worden. Hier hätte die Quarantänebrecherin in die sogenannte Absonderungseinrichtung gebracht werden können, die der Kreis Segeberg für alle Kommunen in Schleswig-Holstein sowie den Stadtstaat Hamburg vorhält.

Auf dem Grundstück der Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster bringen die Behörden im nördlichen Bundesland zentral die Verweigerer unter. Abgeschottet von den übrigen Arrestanten versteht sich, aber eben so, dass niemand mehr rauskommt, der es nicht darf.

Die Fenster sind vergittert, pensionierte Justizbeamte passen im Drei-Schicht-System auf. Sechs Zimmer werden vorgehalten. Seit Februar ist die Einrichtung in Betrieb. Vom „Quarantäne-Knast“ war im „Flensburger Tageblatt“ die Rede.

Sieben Menschen wurden seit Eröffnung in der Absonderungseinrichtung einquartiert, zwei sind es derzeit. Sie haben wiederholt gegen Anordnungen verstoßen und stellen somit ein entsprechendes Risiko für ihre Mitmenschen dar, heißt es zur Begründung.

So eine landesweite Einrichtung gibt es in Niedersachsen nicht. Ein Teil der Kommunen will offenbar am liebsten gar nicht über das Thema sprechen. Zumindest lassen viele Rat- und Kreishäuser die Anfrage unserer Redaktion unbeantwortet.

Ein anderer Teil lässt wissen, man habe bislang noch keine Quarantänebrecher gehabt (Landkreis Leer, Stadt Delmenhorst) oder „durch eine klare Kommunikation“ etwaige Querulanten zum Einhalten der Regeln bewegen können (Region Hannover).

Emsland hält Wohnung vor

Wiederum andere haben lokale Lösungen geschaffen. So haben der Landkreis Emsland und die Grafschaft Bentheim eine Wohnung eingerichtet, in der notorische Quarantänebrecher zwangsweise einquartiert werden. Bislang waren dies zwei Personen seit Beginn der Pandemie.

Es gibt aber auch diejenigen Kommunen, die sauer sind und das auch kundtun. Im Mittelpunkt der Kritik steht das Land Niedersachsen, weil man die Meinung vertritt, das Land sei gesetzlich verpflichtet, eine Zentralstelle zur Unterbringung vorzuhalten. Im Infektionsschutzgesetz steht: „Die Räume und Einrichtungen zur Absonderung […] sind nötigenfalls von den Ländern zu schaffen und zu unterhalten.“

Das Gesundheitsministerium in Hannover teilt auf Anfrage mit: „Niedersachsen hat sich gegen eine gesonderte Unterbringung von Personen entschieden.“ Bislang sei es stets möglich gewesen, vor Ort Lösungen zu finden.

Geht es nach dem Landkreis Osnabrück, stimmt das so nicht. Sprecher Burkhard Riepenhoff teilt mit: „Der Landkreis Osnabrück konnte bisher keinen einzigen Quarantänebrecher unterbringen, da es eine solche Unterbringungsmöglichkeit in Stadt und Landkreis Osnabrück und unseres Wissens auch sonst im Lande nicht gibt.“ Auch er spricht von Einzelfällen. Aber es gibt sie eben, wie auch der Fall aus dem August belegt.

Kreisbehörde: Das ist Aufgabe des Landes

Und nach Auffassung des Landkreises ist hier das Land gefragt. Es handele sich um eine „gesetzliche Aufgabe des Landes“, teilt Riepenhoff mit. Seine Kreisbehörde habe die Regierung in Hannover „bereits mehrfach und jüngst erneut schriftlich darauf hingewiesen, dass es vor Ort Probleme mit Infizierten gibt, die offen ankündigen, sich nicht an die Quarantänevorgaben halten zu wollen.“ Das Land müsse eine entsprechende Einrichtung schaffen.

Warum richtet der Kreis nicht einfach eine Wohnung her, wie es das Emsland macht? Im Osnabrücker Kreishaus wird die Sinnhaftigkeit in Frage gestellt. Man könne zwar einen Wachdienst vor der Tür postieren. Effektiv dürfte der die Querulanten aber nicht festhalten, sollten sie davon spazieren. Und es bleibe zudem laut Gesetz Aufgabe des Landes.

Kreis-Sprecher Riepenhoff formuliert es so: Es gebe derzeit einfach keine Handhabe, „Quarantänebrecher daran zu hindern, sich mit Ansage unter ihre Mitmenschen zu mischen und diese anzustecken.“

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