Baugrund in Greetsiel

Grachten II: Beschlüsse gültig

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 09.09.2021 13:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Auch wenn gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen wurde: Die Beschlüsse zur Vergabe der vergünstigten Grundstücke im Neubaugebiet „Grachten II“ in Greetsiel bleiben gültig. Foto: Wagenaar
Auch wenn gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen wurde: Die Beschlüsse zur Vergabe der vergünstigten Grundstücke im Neubaugebiet „Grachten II“ in Greetsiel bleiben gültig. Foto: Wagenaar
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Die Kommunalaufsicht des Landkreises Aurich hat die Entscheidungen rund um die Vergabe von vergünstigten Grundstücken in Greetsiel überprüft. Das Verfahren muss demnach nicht neu aufgerollt werden.

Krummhörn - Ratsmitglied und Bürgermeisterkandidat Alfred Jacobsen (SPD) hat mit seiner Teilnahme an der Abstimmung zur Vergabe von vergünstigten Grundstücken im Neubaugebiet Grachten 2 in Greetsiel gegen das Mitwirkungsverbot nach dem Niedersächsichen Kommunalverfassungsgesetz verstoßen. Das hat der Landkreis Aurich als Kommunalaufsicht festgestellt. Wie der Landkreis am Donnerstag mitteilte, bleiben die Beschlüsse dennoch wirksam.

Eine neue Abstimmung über die vergebenen Grundstücke ist daher nicht nötig, auch wenn es Verfahrensmängel gegeben habe. Jacobsen ist selbst Bewerber um eines dieser Grundstücke und hätte laut Kommunalverfassungsgesetz daher nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Aber das Gesetz sieht vor, dass die Bwschlüsse wirksam bleiben, solange der Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot keinen Einfluss auf das Ergebnis hat. „Die erfolgten Beschlüsse wurden alle einstimmig gefasst, sodass die Mitwirkung des betroffenen Beigeordneten nicht entscheidend für das Abstimmungsergebnis war. Eine Unwirksamkeit der Beschlüsse liegt folglich nicht vor“, so die Kommunalaufsicht.

Weder Jacobsen noch der Gemeindeverwaltung, die von der Bewerbung wusste, Jacobsen aber nicht von der Abstimmung ausschloss, drohen laut Landkreis Aurich weitere Konsequenzen. Ferner heißt es, dass es im gesamten Landkreis Aurich in der Vergangenheit schon Prüfungen des Mitwirkungsverbots gegeben habe, „ein Einschreiten dahingehend war jedoch bislang nicht erforderlich“. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn, der über die Vergabe abstimmte, will dennoch „stichprobenartig“ die Bewerbungen prüfen.

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