Hamburg
Wildcampen in Europa: Wo das Übernachten in der Natur erlaubt ist
Wildcamping liegt wieder im Trend, ist aber umstritten. Auch, weil jedes Land in Europa seine eigenen Regeln hat – mit Genehmigungspflichten oder genauen Vorgaben. Ein Überblick über die Vorschriften für freies Campen.
Das Jedermannsrecht macht es möglich: In Norwegen, Schweden und Finnland sorgen Allemannsrett, Allemannsrätt und Jokamiehenoikeus dafür, dass Camper ihr Zelt fast überall in der freien Natur aufstellen und dort übernachten, teilweise sogar Feuer machen dürfen. So soll jedermann der freie Zugang zur Natur zugesichert werden.
Doch längst nicht überall in Europa sind die Regelungen so - und auch in den Nordländern gibt es Grenzen. Ein aktueller Überblick auf Basis der Angaben von Pincamp, der digitalen Camping-Plattform des ADAC.
Das gilt in Deutschland
In Deutschland gibt es regionale Unterschiede, aber grundsätzlich verbietet das Bundeswaldgesetz das Wildcampen auf öffentlichem Grund.
Mehr dazu:
Wer sein Zelt trotzdem in der freien Natur aufstellen möchte, kann das mit Einverständnis des Eigentümers auf Privatgrundstücken machen. Ausnahmen bilden Flächen, die nicht unter Naturschutz stehen und nicht durch Zäune oder Hecken eingegrenzt sind. Dort wird zumindest das „Lagern“ oder „Biwakieren“ toleriert. Informationen zur Rechtslage in Deutschland und zur Problematik des Wildcampens gibt es hier. Eine Alternative sind spezielle Biwak- und Naturzeltplätze.
So ist die Lage im europäischen Ausland
Eine Alternative bieten einige europäische Länder - insbesondere im Norden. Per se ist das Reisen in der Corona-Pandemie nicht verboten, allerdings müssen sich Urlauber mit den jeweiligen Einreisebestimmungen auseinandersetzen und Test- und Quarantänepflichten in Kauf nehmen.
So hat das Auswärtige Amt für bei Wildcampern beliebte Schweden derzeit als „Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet)“ eingestuft. Das bedeutet: Wer aus Schweden zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Eine zehntätige Quarantäne ist Pflicht, sie kann mit einem weiteren negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden. Dänemark gilt derzeit als „Risikogebiet“. Wer dort bei der Rückreise einen negativen Corona-Test vorlegt , kann die zehntägige Quarantäne umgehen. Nachweislich Genese und Geimpfte sind davon in beiden Ländern ausgenommen. Weitere Infos gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Ungeachtet der jeweiligen Corona-Bestimmungen gilt beim Thema Wildcamping Folgendes in den einzelnen Ländern:
In Dänemark ist das Wildcampen generell verboten - dafür gibt es sogenannte Naturlagerplätze, auf denen es kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr erlaubt ist. Allerdings gibt es auch dort Einschränkungen: Es ist nur eine Übernachtung in maximal zwei Zelten für höchstens sechs Personen erlaubt, verboten sind offenes Feuer, das Übernachten in Sichtweite von Gebäuden, Straßen oder anderen Zeltplätzen sowie das Zelten an Stränden und Dünen, die an Wälder angrenzen. Für Schäden in der Natur werden auch hier Bußgelder verhängt. Auf den Waldwegen sind keine motorisierte Fahrzeuge erlaubt.
Für Norwegen, Schweden und Finnland gilt das bereits erwähnte Jedermannsrecht. In Norwegen ist das Wildcamping nur dort nicht erlaubt, wo es explizit verboten ist. Zudem sind offene Feuer von Mai bis September untersagt. Auch in Schweden sind stellenweise lokale Vorschriften zu beachten - beispielsweise kann das Wildcamping an Badestränden und in Naturparks untersagt sein, außerdem kann es beim Thema Lagerfeuer in trockenen Sommern Einschränkungen geben. Entsprechende Ausschreibungen weisen darauf hin.
Sowohl in den Niederlanden als auch in Belgien ist das Übernachten abseits von Campingplätzen verboten. Ausnahmen bildet das sogenannte „Pfahlcamping“, das mit den dänischen Naturlagerplätzen vergleichbar ist. Im zehn-Meter-Umkreis dieser gekennzeichneten Pfähle darf das Zelt aufgebaut werden, ebenfalls mit regionalen Einschränkungen. Meist gilt, dass der Aufenthalt nicht länger als drei Tage beziehungsweise 72 Stunden dauern darf, in manchen Gebieten ist auch nur der Aufenthalt für eine Nacht erlaubt. Es dürfen maximal drei kleine Zelte gleichzeitig aufgestellt werden und offenes Feuer ist verboten. Gaskocher sind meist zugelassen und auch hier muss der Abfall nach Abreise wieder mitgenommen werden.
Weiterlesen: Essen im Freien: Das gehört alles in die Camping-Küche
In Frankreich ist das Wildcamping nur auf Privatgrundstücken - mit entsprechender Genehmigung - erlaubt. Die französische Tourismuszentrale bewirbt unter anderem „Camping auf dem Bauernhof“. Wer gegen die Richtlinien verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 1500 Euro. Zudem gelten regionale Einschränkungen, beispielsweise in Nationalparks und Naturreservaten.
Besonders hohe Bußgelder verlangt Österreich: Das Wildcampen ist dort komplett verboten, beispielsweise in Salzburg, Tirol und Kärnten werden Bußgelder bis 500 Euro fällig. Festgelegt werden die Höhen von den Bundesländern. Bei besonders schweren Verletzungen der Vorschriften können Strafen von bis zu 14.500 Euro drohen.
Auch in Italien ist das Wildcampen komplett verboten, besonders in den touristischen Regionen muss mit entsprechenden Kontrollen gerechnet werden. Wer sich nicht daran hält, zahlt in der Regel Bußgelder zwischen 100 und 500 Euro. Auf Privatgrundstücken ist das Campen mit dem Einverständnis des Besitzers erlaubt.
Spanien untersagt Wildcamping zwar grundsätzlich ebenfalls - allerdings hat jede der autonomen Gemeinschaften hierzu eigene Regelungen. Manche davon sind etwas lockerer, andere sehr strikt. Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Strafen, die vor allem bei Verstößen in Naturschutzgebieten mit bis zu 600 Euro pro Person recht hoch ausfallen können.
In der Schweiz gibt es keine generellen Vorschriften, die Kantone oder Gemeinden haben eigene Bestimmungen. Im Gebirge oberhalb der Waldgrenze ist es grundsätzlich erlaubt, auf Privatgrundstücken mit dem Einverständnis des Besitzers. Immer verboten ist es in Naturschutzgebieten und Nationalparks sowie in eidgenössischen Jagdgebieten und Wildruhezonen.
Auch in Polen ist das Wildcamping in Naturschutzgebieten verboten, ebenso an der Küste. Auf Grundstücken ist es mit der Genehmigung des Besitzers erlaubt, im öffentlichen Raum, wenn es von der örtlichen Behörde genehmigt wurde. Die polnischen Staatsforstbetriebe haben positiv auf den Wildcamping-Trend reagiert hunderte Waldgebiete dafür im Rahmen eines Pilotprojektes freigegeben.
Die Regeln: Übernachtungen sind für maximal zwei aufeinander folgende Tagen erlaubt. Geschlafen werden dürfe unter Planen oder in Zelten und Hängematte. Nach zwei Tagen müssen die Camper zum nächsten Gebiet weiterziehen. Für das Biwakieren gibt es speziell ausgewiesene Plätze.
In Schottland ist der Aufenthalt in der Natur im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern explizit erlaubt. Dort gibt es einen Verhaltenskodex für das Wildcampen, den „Scottish Outdoor Access Code“. Dieser besagt etwa, dass kein Müll zurückgelassen werden darf, Gatter und Tore stets wieder zu schließen und Lärm vermieden werden muss. Hält man sich an die Regeln, die in den meisten Touristenbüros ausliegen, ist das Wildcamping erlaubt.
Regeln für Wohnmobile und Wohnwagen
Für Wohnmobile und Wohnwagengespanne gelten meist andere Regeln. In Deutschland beispielsweise dürfen sie im öffentlichen Raum oder auf Parkplätzen überall dort halten, wo es durch Hinweisschilder nicht ausdrücklich verboten ist. Speziell auf Autobahnparkplätzen und -rastanlagen gilt es, Rücksicht auf den Güterkraftverkehr zu nehmen. Und es gibt rechtliche Einschränkungen: So dürfe man mit dem Camper laut ADAC nur außerhalb von Camping- oder Stellplätzen übernachten, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Die einzelne Nacht sollte dabei auf zehn Stunden begrenzt sein, Campingstühle darf man nicht aufstellen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In geschützten Naturräumen sind die Regeln besonders streng.
In Norwegen gilt das Jedermannsrecht nicht für Campingmobile, auch in Schweden und Finnland greift es meist nicht für motorisierte Fahrzeuge. Diese dürfen dort nur entlang öffentlicher Straßen stehenbleiben, zudem maximal für eine Nacht. Ein campingähnlicher Betrieb - etwa das Aufstellen von Vorzelt, Tisch und Stühlen - ist dabei nicht erlaubt.
Unterschiede gibt es in den verschiedenen Ländern aber auch für die Art von Camper - ob Wohnwagengespann, Wohnmobil bis 3,5 oder bis 7,5 Tonnen. Einen detaillierten Überblick (Stand 2019) bietet Pincamp.