Bauen
Stress um „Grachten II“ geht in die nächste Runde
Mehrere Ratsmitglieder wittern weiterhin falsches Spiel bei der Grundstücksvergabe von „Grachten II“. Besonders im Visier: Ratsmitglied, Ortsvorsteher und Bürgermeisterkandidat Alfred Jacobsen.
Was und warum
Darum geht es: Die Kommunalaufsicht prüft, ob bei der Vergabe der Grundstücke im Baugebiet „Grachten II“ in Greetsiel gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
Vor allem interessant für: Diejenigen, die ein Grundstück bekommen oder eben nicht bekommen haben; diejenigen, die Politik und Wahlkampfgeschehen verfolgen
Deshalb berichten wir: Die Kontroverse um die Vergabe geht weiter. Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de
Das handfeste Problem, welches sich auch nicht als Geschmäckle bei der Vergabe abtun lässt: Alfred Jacobsen hat sich laut eigener Aussage ganz normal um ein vergünstigtes Grundstück beworben, dann aber an der Abstimmung über die Vergabe teilgenommen. Und das ist laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz nicht erlaubt. Kurz gesagt: Wer als gewähltes Ratsmitglied selbst von der Entscheidung betroffen ist, darf nicht abstimmen. Ob Alfred Jacobsen speziell in einer Sitzung vom 13. Juli gegen dieses Mitwirkungsverbot verstoßen hat und ob das Auswirkungen „auf den einstimmig gefassten Beschluss hat, prüft derzeit die Kommunalaufsicht“, so Baumann.
Verwaltung habe sich an Vorgaben gehalten
„Es war ein Fehler, aber kein Vergehen“, sagt Jacobsen zu genau diesem Punkt. Im Nachhinein hätte er es wahrscheinlich anders gemacht. Auch er meint vor allem die nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) am 13. Juli. Da der Beschluss einstimmig war, ändert Jacobsens Stimme am Ergebnis nichts. „Ich habe auch keiner jungen Familie das Grundstück weggenommen“, betont Jacobsen. Es gebe noch Grundstücke, betont er. Die vergünstigten Grundstücke sollten vor allem jungen Familien zugutekommen. Nach der Vergabe an diese Zielgruppe wurde die Abstimmung über weitere, zu diesem Zeitpunkt noch anonymisierte Bewerbungen, erweitert. Damit fiel auch die Altersbegrenzung. Diese Entscheidung wurde auch vom VA, in dem Vertreter von Parteien und Verwaltung sitzen, mitgetragen. Und auch dieser erweiterte Bewerberkreis wurde einstimmig, auch mit der Stimme Jacobsens, verabschiedet.
Erst danach forderten zu Anfang genannte Ratsmitglieder Einsicht in die Namen der Bewerber, erst danach wurde bekannt, dass Jacobsen mit zu dem Bewerbern um die vergünstigten Grundstücke gehört. Zuvor sei dies laut Roß als Gerücht herumgegangen. Die Namen der Bewerber wurden, da ja der einstimmige Beschluss vorlag, auch bereits an die Niedersächsische Landesgesellschaft (NLG) zur weiteren Verarbeitung übermittelt. Jacobsen sagt, er wusste nicht, an welcher Stelle oder hinter welcher Punktzahl sich seine Bewerbung verstecke. Aber: „Anhand seiner Punktezahl hätte sich das Ratsmitglied trotz der anonymisierten Tabelle orientieren können“, so Bürgermeister Baumann auf Nachfrage. Auszuschließen ist es also nicht. Aber: „Bei der verschlüsselten Vergabe von Baugrundstücken in Greetsiel Grachten II hat die Verwaltung sich strikt an die Vorgaben des Gemeinderates gehalten“, so die Verwaltung. Eine Bevorteilung vor der Abstimmung wird also ausgeschlossen.
Nicht alle Karten auf dem Tisch
Das Problem bei der Bewertung des Sachverhalts: Sämtliche Diskussionen und Abstimmungen finden im VA statt. Hier ist geheim, wer was gesagt hat, wer wie abgestimmt hat, und auch die Tagesordnungspunkte werden in der Regel nicht veröffentlicht. Die Entscheidungen an sich sind nicht zwangsläufig geheim. Entscheidungen von öffentlichem Interesse müssen eigentlich sogar mitgeteilt werden. Das geschieht in der Krummhörn de facto nie – und in diesem Fall wäre es sicherlich auch schwierig, da: Wer sich für ein Grundstück bewirbt, das ist kein öffentliches Interesse.
Flugblatt-Verfasser wollen nicht locker lassen
Die Frage ist auch: Hätte die Gemeindeverwaltung anders reagieren müssen? „Der Gemeinde ist bekannt gewesen, dass sich ein Ratsmitglied dort um ein Grundstück beworben hat. Welche Auswirkungen das auf das Verfahren hat, kann noch nicht gesagt werden. Der Bürgermeister lässt den Vorgang gegenwärtig rechtlich durch die Kommunalaufsicht prüfen“, heißt es auf Nachfrage. Gleiches gelte aber auch für besagtes Flugblatt, „auf dem Informationen aus dem VA öffentlich gemacht worden sind“.
Ärger um „Grachten II“ in Greetsiel
Ungleicher Kampf
Grachten II: Beschlüsse gültig
Am vergangenen Donnerstag hat der Verwaltungsausschuss wieder getagt. Die Ergebnisse? Schwer zu beziffern.
Gefordert wurde von Willms, Roß, Odens und Cornelius die Überprüfung der Bewerberunterlagen durch den VA. Diese Prüfung war laut Bürgermeister am Donnerstag aber kein Thema. Sie solle am 9. September stattfinden. „Wir wollen stichprobenartig die Unterlagen überprüfen“, so Roß auf Nachfrage. Und man werde auch weiter an die Öffentlichkeit gehen, wenn man Unregelmäßigkeiten vermute.