Analyse

Friesländer Impfstoff-Experiment: Risiken könnten reduziert werden

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 31.08.2021 21:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Ein Arzt zieht mit dem Impfstoff von Biontech eine Spritze auf. Foto: Gollnow/dpa
Ein Arzt zieht mit dem Impfstoff von Biontech eine Spritze auf. Foto: Gollnow/dpa
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Wenn die 1242 Leute in Friesland, die sich zweimal nachimpfen lassen sollen, regulär Biontech im Körper haben, müssten bei den meisten Antikörper- und T-Zell-Tests anschlagen. Doch das Landesgesundheitsamt sträubt sich.

Friesland - Die Nachimpfung von bis zu 10.183 Menschen in Friesland gerät zum womöglich größten Corona-Impfstoff-Experiment in Deutschland – weil das Niedersächsische Landesgesundheitsamt den Stand der Wissenschaft missachtet. Die Behörde des Gesundheitsministeriums versucht in einem Hinweis-Papier vom 23. August, die Betroffenen zu beschwichtigen: „Die Haftung für alle öffentlich empfohlenen Impfungen und ihre Folgen liegt beim Land, das gilt auch für die zugelassenen Covid-19-Impfstoffe.“ Den Betroffenen empfiehlt das Landesgesundheitsamt ein bis zwei weitere Spritzen. Weil die Kreisverwaltung offenbar nicht ausschließen kann, dass in manchen Spritzen des Friesländer Impfzentrums nur Kochsalzlösung war.

Was und warum

Darum geht es: Im friesischen Impf-Durcheinander ließe sich zumindest ein Großteil von etwaigen Biontech-Viertimpfungen vermeiden – aber das Landesgesundheitsamt veranlasst nicht die notwendigen Tests.

Vor allem interessant für: 1242 Betroffene in Friesland und umzu sowie deren Angehörige.

Deshalb berichten wir: Weil das Landesgesundheitsamt bis zu 1242 Menschen vermeidbaren Impf-Risiken aussetzt.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

Wie groß die Gefahr ist, dass es zu reinen Kochsalz-Impfungen gekommen ist, können die Betroffenen nicht einschätzen. Denn die ermittelnde Polizei verweigert die Antwort, wenn sie danach gefragt wird, was die von ihr erwähnten Zeugen denn konkret behaupten. Bekannt ist, dass eine – inzwischen entlassene – Krankenschwester des Impfzentrums impfkritische Beiträge an Bekannte weitergeleitet haben soll. Aber das allein deutet ja nicht darauf hin, dass sie sich in das Impfzentrum eingeschlichen hat, um Sabotage zu betreiben. Das hat Heiger Scholz, Staatssekretär im Gesundheitsministerium, zwar in einer Pressekonferenz behauptet – belegen konnte das sein Ministerium auf Anfrage unserer Zeitung aber nicht.

Gibt es überhaupt eine entsprechende Zulassung, so dass das Land haftet?

Das Land haftet also für zugelassenen Corona-Impfstoff. Bei der Frage, ob Biontech für drei und vier Impfungen zugelassen ist, wird es allerdings unübersichtlich. Das Landesgesundheitsamt schreibt: „Die europäische Zulassung der mRNA-Impfstoffe“ – dazu zählt Biontech – „umfasst auch eine Wiederholung der Impfserie.“ Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA schreibt jedoch, dass dieser Impfstoff mit zwei Injektionen verabreicht werde – von einer Wiederholung ist auf der Internetseite, auf der die Zulassung erläutert wird, keine Rede. Auf Anfrage erklärt die EMA, dass sie bezüglich einer dritten Dosis „derzeit neue Daten überprüft, um Empfehlungen abzugeben“. Biontech erforscht aktuell, wie sich Drittimpfungen auswirken – um dafür eine Zulassung in den USA zu bekommen. In Deutschland ist das Bundesgesundheitsministerium der Auffassung: „Eine spezielle Zulassung für Auffrischungsimpfungen ist nicht notwendig.“

„Auch wenn Personen bereits zweimal korrekt geimpft wurden, sind entsprechende Nachholimpfungen gesundheitlich unbedenklich und sollten unbedingt in Anspruch genommen werden.“ Das ließ Dr. Matthias Pulz, Präsident des Landesgesundheitsamtes, am 10. August per Pressemitteilung wissen – und verabschiedete sich Ende des Monats in den Ruhestand. Warum Dritt- und Viertimpfungen „gesundheitlich unbedenklich“ sein sollen, konnte das Amt zunächst nicht begründen. Es verwies auf Anfrage unserer Zeitung auf das Robert-Koch-Institut (eine Art Bundesgesundheitsamt) und später auf das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe). Doch das Robert-Koch-Institut verweigerte auf Anfragen unserer Zeitung jedwede Auskünfte zu der Thematik. Und das Paul-Ehrlich-Institut berichtete, dass es keine Erfahrungswerte bezüglich Vierfach-Impfungen gebe. Das Landesgesundheitsamt schrieb schließlich in sein Info-Papier für die Betroffenen: „Boosterimpfungen“ – also wohl Drittimpfungen – „werden in anderen Ländern bereits durchgeführt, ohne dass es bislang Hinweise auf ein erhöhtes Nebenwirkungsprofil oder Sicherheitsbedenken gibt.“

Warum wird das Blut der „Geimpften“ nicht auf Antikörper untersucht?

Für 1242 Menschen empfiehlt das Landesgesundheitsamt zwei weitere Spritzen. Es kann folglich passieren, dass 1242 Leute innerhalb von rund sieben Monaten vier Biontech-Dosen gespritzt bekommen. Diese Personen könnten auf corona-spezifische Antikörper getestet werden, um ihnen – falls Antikörper vorhanden sind – zumindest eine mögliche Viertimpfung zu ersparen. Doch das lehnt die Behörde ab. Begründung: „Eine Person, die eine echte und eine Kochsalzlösungs-Impfung erhalten hat, wird möglicherweise noch Antikörper aufweisen, hat aber nur eine von zwei notwendigen Impfungen bekommen. Auch in diesem Fall müsste also erneut geimpft werden, da sich nicht ermitteln ließe, ob die Person eine oder zwei korrekte Impfdosen erhalten hat.“ Richtig. Sie müsste oder könnte noch einmal geimpft werden, aber nicht zweimal.

Außerdem schrieb das Landesgesundheitsamt: „Auch bei negativem Antikörper-Nachweis könnte aufgrund der T-Zell-Immunität ein Immunschutz vorliegen.“ Da setzte der Patientenschützer Eugen Brysch an. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz hat laut Evangelischem Presse-Dienst vorgeschlagen, die Betroffenen in Friesland einem T-Zell-Test zu unterziehen. Der Hersteller eines solchen Tests bestätigte im Hintergrundgespräch mit unserer Zeitung, dass dies Sinn machen würde. Der Pressesprecher erläuterte aber, dass der Test seines Unternehmens nur zu Forschungszwecken verwendet werden dürfe. Es gebe aber Tests von Mitbewerbern, die in Friesland eingesetzt werden könnten.

Eignen sich T-Zell-Tests für 1242 Menschen in Friesland?

Das Universitätsklinikum Tübingen bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung: „Mit einer T-Zell-Untersuchung auf SARS-CoV-2 spezifische T-Zellen kann man nachweisen, ob eine Impfung oder eine Corona-Infektion erfolgt ist.“ Es könne allerdings nicht erkannt werden, ob eine Impfdosis oder zwei Impfdosen verabreicht worden seien.

Warum lässt das Landesgesundheitsamt keine T-Zell-Tests machen, wo es doch selbst bei negativem Antikörper-Ergebnis davon ausgeht, dass „aufgrund der T-Zell-Immunität ein Immunschutz vorliegen könnte“? Die Antwort: „Die Durchführung eines T-Zell-Tests bietet keine Vorteile gegenüber der Durchführung eines Antikörpertests.“ Es gebe keine Richtwerte, ab welchem Test-Ergebnis „ein ausreichender Immunschutz besteht und wie lange dieser gegebenenfalls anhält“. Auch hier argumentiert die Behörde an der Problematik vorbei. Bei Leuten, denen sie zwei Nachimpfungen empfiehlt, geht es um die Feststellung, ob sie überhaupt eine Corona-Abwehr haben. Und wenn das der Fall ist, brauchen sie nach den Gesetzen der Logik zumindest keine zwei Nachimpfungen mehr – weil sie entweder mindestens eine Impfung erhalten haben oder infiziert waren. Nachfrage am Dienstagmorgen: Warum soll jemand, der corona-spezifische T-Zellen hat, noch zwei Impfungen erhalten? Darauf hat das Landesgesundheitsamt im Laufe des Tages nicht mehr geantwortet.

Was hält das Universitätsklinikum Tübingen in Friesland für sinnvoll?

Dafür hatte das Universitätsklinikum Tübingen auf die Frage, wie bezüglich der 1242 Betroffenen in Friesland verfahren werden könnte, eine Überraschung parat: „Das Problem bei der T-Zell-Analyse ist, dass diese weit aufwändiger ist, als eine Antikörpertestung und bislang standardisiert nur von wenigen Laboren angeboten wird. Viel sinnvoller wäre in diesem Fall eine Bestimmung SARS-CoV-2 spezifischer Antikörper, dies wäre weitaus weniger aufwändig.“

Weil das Landesgesundheitsamt den Eindruck erweckt hatte, dass eher eine T-Zell-Immunität als Antikörper vorhanden sein könnten, hat unsere Zeitung diesbezüglich beim Universitätsklinikum nachgefragt. Die Antwort: „Nach aktuellem Forschungsstand (bislang existieren noch wenig Daten zur T-Zell-Antwort nach Impfung) sind T-Zell-Antworten in 80 bis 100 Prozent der Geimpften nachweisbar, somit nicht häufiger als Antikörper. Über die Dauer der Immunantworten nach Impfung gibt es auch noch wenig publizierte Daten. Die längsten Berichte stammen aus Sechs-Monats-Analysen. Hier konnten sowohl Antikörper als auch T-Zell-Antworten nachgewiesen werden.“

Demnach müssten bei vielen Geimpften in Friesland Antikörper und T-Zell-Antworten nachgewiesen werden können, sofern sie regulär Biontech gespritzt bekommen haben. Denn es geht um Impfungen im März und April. Seither sind nur fünf bis sechs Monate vergangen.

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