Corona-Pandemie

Händler in Ostfriesland fürchten 2G-Regelung

Martin Alberts
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Von Martin Alberts
| 31.08.2021 19:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In Hamburg ist es bereits Realität: In Kneipen kommen nur noch Geimpfte und Genesene hinein. Getestete müssen draußen bleiben. Foto: Heimken/DPA
In Hamburg ist es bereits Realität: In Kneipen kommen nur noch Geimpfte und Genesene hinein. Getestete müssen draußen bleiben. Foto: Heimken/DPA
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Es wird offen über eine 2G-Regelung für Niedersachsen nachgedacht. Welche Bereiche betroffen sein könnten, lässt Ministerpräsident Weil noch offen. Der Einzelhandelsverband warnt vor den Folgen.

Ostfriesland/Hannover - Wer sich nicht gegen Covid-19 impfen lässt, muss in Niedersachsen damit rechnen, künftig außen vor zu bleiben. Das Land erwägt, in der nächsten Corona-Verordnung, die für Ende September erwartet wird, dem Hamburger Beispiel zu folgen und bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt etwa zu Restaurants oder bestimmten Veranstaltungen zu gewähren. Im Gespräch ist also die sogenannte 2G-Regel. Ein negativer Testnachweis wäre dann nicht mehr ausreichend. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt noch bis zum 22. September.

Dazu sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag: „Wenn es zu höheren Infektionen und auch zu einer höheren Belastung in den Krankenhäusern kommt, dann soll genau hingeschaut werden, woran das liegt. Und da es sich bislang zumindest fast ausschließlich um Menschen handelt, die weder geimpft noch genesen sind, muss man bei dieser Personengruppe auch ansetzen. Es wird durchaus über die Einführung der 2G-Regel in Niedersachsen nachgedacht.“

Weil: 2G-Regelung für „sehr viele Bereiche denkbar“

Dass Diskotheken, Bars und Clubs in Niedersachsen schon jetzt von der 3G- auf die 2G-Regel wechseln können und für die Besucher die Maskenpflicht entfällt, wenn Ungeimpfte keinen Zutritt haben, bezeichnete Pörksen als „Test“. Das Land schaue sich nun an, wie Discos und Clubs damit umgehen.

Regierungschef Stephan Weil (SPD) kann sich eine Zwangsverordnung für die 2G-Regel durchaus vorstellen. „Das kann ich nicht ausschließen, weil wir die Infektionslage noch nicht überblicken können, die uns im Herbst und Winter erwartet. Ab einem bestimmten Punkt wäre 2G für sehr viele Bereiche denkbar“, sagte Weil zu Wochenbeginn. Er schränkte aber gleichzeitig ein, dass das in der aktuellen Situation allerdings nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar und vor Gericht kaum zu rechtfertigen sei.

Händler sehen Kontrollen nicht als ihre Aufgabe

Was genau der Ministerpräsident mit „sehr viele Bereiche“ meint, ist derzeit noch unklar. Vor einer möglichen 3G- oder gar 2G-Regel in Geschäften warnte Johann Doden, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands (EHV) Ostfriesland: „Das würde bedeuten, dass wir den Einzelhändlern eine Kontrollpflicht auferlegen“, sagte er unserer Redaktion. „Das kann nicht Aufgabe der Einzelhändler sein.“ Der Aufwand, am Eingang eines Ladens zu kontrollieren, ob Kunden geimpft, genesen oder getestet sind, sei schlichtweg zu groß, sagte Doden: „Stellen Sie sich das mal im Weihnachtsgeschäft vor.“ In der Gastronomie, wo die Gäste an Tischen Platz nehmen und dort vom Personal bedient werden, sei eine 3G- oder 2G-Regelung hingegen einfacher umzusetzen, meint der EHV-Chef.

Komplett ausschließen will Doden Kontrollen im Einzelhandel – sei es nun vor den Läden oder an den Eingängen zu den Einkaufsstraßen – allerdings auch nicht. Denn am wichtigsten sei es für die Händler, dass sie überhaupt öffnen dürfen. Im vergangenen Jahr hatten viele Geschäfte für Monate schließen müssen. „Einen Lockdown darf es nicht wieder geben.“ Eine nochmalige Schließung wäre für die Händler aus wirtschaftlicher Sicht „eine Katastrophe“, sagte Doden.

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