Osnabrück
Corona-Verordnungen: So verwirrend ist die Lage im Norden
Hamburg lockert die Corona-Auflagen für Geimpfte und Genesene. Ist das ein Modell für die ganze Republik? Derzeit ist Deutschland jedenfalls noch ein Flickenteppich unterschiedlichster Corona-Verordnungen.
Der Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, Jens Michow, fordert für seine Branche bundesweit einheitliche Regeln. „Wir hoffen, dass das Hamburger 2G-Modell eine Blaupause für alle anderen Bundesländer ist“, sagt Michow der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg. Solange es Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln gebe, machten Veranstaltungen wirtschaftlich keinen Sinn.
Sein Verband begrüße daher die 2G-Option, die von Samstag an in Hamburg möglich ist. Dann können Veranstalter entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen, die dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind, oder ob sie weiter das 3G-Modell nutzen wollen. Dieses bezieht Getestete und damit Ungeimpfte ein, unterliegt aber den bisherigen Corona-Einschränkungen.
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Allerdings ist das Konzept nicht einmal in Hamburg unumstritten. Große Einrichtungen wie die Elbphilharmonie oder Musicalveranstalter Stage Entertainment wollen bei der 3G-Regel bleiben. „Die meisten unserer Gäste haben ihre Tickets unter anderen Voraussetzungen gekauft, das wollen und müssen wir berücksichtigen“, sagte ein Sprecher von Stage Entertainment dem „Hamburger Abendblatt.“ Auch viele Clubs in der Hansestadt wollen zunächst bei der bisherigen Regelung bleiben.
Andere Bundesländer halten ohnehin an der 3G-Regelung fest - wenigstens eine Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Corona-Verordnungen. Ansonsten gehen Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern recht unterschiedlich mit der Pandemie um.
Niedersachsen
Maskenpflicht: Generell muss eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen, wer sich in öffentlichen geschlossenen Räumen aufhält. Wer aber seinen Sitzplatz eingenommen hat, darf die Maske ablegen. Das gilt für Restaurants genauso wie für Theater, das gilt in Discos und in Shishabars. Sobald die Corona-Warnstufe 1 erreicht ist, gilt die 3G-Regel.
Veranstaltungen: Ab 1000 Besucher müssen Veranstaltungen in Niedersachsen von den Behörden genehmigt werden. Dazu müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen, und wer dabei sein will, muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Ab 5000 Zuschauer müssen die Veranstalter zusätzlich feste Sitzplätze unter Wahrung des Mindestabstandes vergeben und die Kontaktdaten der Besucher sammeln. Außerdem müssen Besucherströme gelenkt werden und der Alkoholkonsum ist eingeschränkt. Veranstaltungen mit mehr als 25.000 Besuchern sind generell untersagt, es sei denn, die Besucherzahl bleibt unter der Hälfte der Gesamtkapazität.
Discos, Clubs und Shisha-Bars: Diese Orte müssen ein Hygienekonzept vorlegen. Außerdem darf die maximale Besucherkapazität höchstens zur Hälfte genutzt werden. Und die Kontaktdaten müssen elektronisch festgehalten werden. Grundsätzlich muss Mund-Nasen-Schutz tragen, wer von seinem Sitzplatz aufsteht. Beschränkt der Betreiber den Besuch aber auf Geimpfte und Genesene, entfällt die Maskenpflicht.
Schleswig-Holstein
Maskenpflicht, Abstandsgebot: Schleswig-Holstein handhabt die Maskenpflicht einigermaßen flexibel. Dafür gilt ein generelles Abstandsgebot von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören.
Veranstaltungen: Das Abstandsgebot entfällt, wenn maximal die Hälfte der verfügbaren Plätze besetzt ist und die Plätze davor, dahinter und daneben frei bleiben. Die Maske kann auf festen Plätzen im Freien abgenommen werden und „wenn Teilnehmer passiv einer Vorstellung folgen“, also zum Beispiel im Kino, Theater und Konzert. Auch bei Veranstaltungen mit Stehplätzen entfällt die Maskenpflicht - wenn der Veranstaltungsort maximal zu 25 Prozent gefüllt ist.
Gaststätten: Die Betreiber müssen ein Hygienekonzept vorlegen und Kontaktdaten erheben. „Erkennbar Betrunkene“ dürfen keinen Alkohol erhalten, und bewirtet werden darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel).
Discos: Auch hier gilt die 3G-Regel. Außerdem dürfen maximal 125 Besucher in den Club, und für jeden Besucher müssen mindestens 10 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen.
Freizeit- und Kultureinrichtungen: Auch hier ist ein Hygienekonzept unumgänglich. Außerdem müssen Kontaktdaten erhoben werden, und jenseits des festen Sitzplatzes gilt Maskenpflicht.
Hotels: Hier gilt: Hygienekonzept, Kontaktdaten und 3G.
Modellprojekte: Als Besonderheit lässt Schleswig-Holstein Modellprojekte zu, bei denen die Corona-Maßnahmen ausgesetzt werden können. Allerdings muss das Land zustimmen und das Projekt wissenschaftlich ausgewertet werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Generell: Wer in Mecklenburg-Vorpommern ins Restaurant, Kino oder Theater will, muss geimpft, genesen oder getestet sein.
Veranstaltungen: Grundsätzlich sind Veranstaltungen mit bis zu 200 Gästen drinnen und bis zu 600 Gästen unter freiem Himmel möglich. Die zuständigen Gesundheitsämter können aber auch im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Veranstaltungen mit bis zu 15000 Zuschauern genehmigen - innen und unter freiem Himmel. Voraussetzungen sind ein Durchführungskonzept sowie ein zusätzliches Konzept, um die Aerosolkonzentration zu minimieren. Personen aus unterschiedlichen Haushalten sollen 1,5 Meter Abstand zueinander halten, außerdem müssen die Kontaktdaten ermittelt werden, am besten auf elektronischem Weg. Bis zu 2500 Besucher gilt die Maskenpflicht jenseits des festen Platzes; ab 2501 Besucher gilt die Maskenpflicht generell.
Theater, Konzerthäuser: Es gelten die 3G-Regel und Maskenpflicht, außerdem muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden.
Gastronomie: Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und ein Konzept zur Verringerung der Aerosolbelastung. Im Innenbereich herrscht Reservierungspflicht, und innen wie außen dürfen höchstens zehn Personen an einem Tisch sitzen. Pro Haushalt müssen Kontaktdaten ermittelt werden, wer vom Platz aufsteht, muss Maske tragen, und es gilt die 3G-Regel.
Discos und Clubs: Auch hier müssen die Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen und eines, um die Aerosolbelastung zu verringern. Kontaktdaten müssen erhoben werden, das Tragen einer Maske wird indes lediglich empfohlen, wenn man vom Sitzplatz aufsteht.
mit dpa