Analyse

Staatliche Stellen verteidigen Impf-Experiment in Friesland

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 26.08.2021 20:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Angesichts steigender Infektionszahlen hat Israel als erstes Land damit begonnen, Menschen über 60 Jahren eine dritte Impfdosis gegen das Corona-Virus zu geben. Das meldete die Deutsche Presse-Agentur am 3. August. Foto: Elad Gershgoren/Pool Yedioth Ahronoth/AP/dpa
Angesichts steigender Infektionszahlen hat Israel als erstes Land damit begonnen, Menschen über 60 Jahren eine dritte Impfdosis gegen das Corona-Virus zu geben. Das meldete die Deutsche Presse-Agentur am 3. August. Foto: Elad Gershgoren/Pool Yedioth Ahronoth/AP/dpa
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In Friesland könnte es zu 1242 Viertimpfungen mit Biontech kommen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen Nebenwirkungen fehlen. Das Bundesgesundheitsministerium schildert eine Risiko-Abwägung.

Friesland/Hannover/Berlin - „Die Impfreaktion innerhalb der ersten sieben Tage nach der Auffrischungsimpfung durch eine dritte Dosis war in der Regel leicht bis moderat.“ Das hat der Impfstoffanbieter Biontech am Mittwoch mitgeteilt. „Die am häufigsten auftretenden Nebenwirkungen waren Schmerzen an der Injektionsstelle, Erschöpfung, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, sowie Schüttelfrost. Verglichen mit den Reaktionen nach der zweifachen Impfung war die Häufigkeit von schweren systemischen Nebenwirkungen nach der Auffrischungsdosis gering. Im Allgemeinen waren die Impfreaktionen nach der dritten Dosis vergleichbar oder geringfügiger.“

Diese Erkenntnisse beziehungsweise Einschätzungen beruhen auf lediglich 306 Drittimpfungen, die obendrein nur Personen zwischen 18 und 55 Jahre betrafen. Sie sollen dazu beitragen, dass Drittimpfungen in den USA generell zugelassen werden. Biontech plant laut der Pressemitteilung, „die Daten in den kommenden Wochen auch bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) einzureichen“.

Sind Dritt- und Viertimpfungen „gesundheitlich unbedenklich“?

Derweil läuft im Landkreis Friesland eine Nachimpfungs-Aktion, bei der bis zu 10.183 Drittimpfungen und bis zu 1242 Viertimpfungen möglich sind. Die Kreisverwaltung kann nämlich nur nicht ausschließen, dass eine Krankenschwester mehr als sechs Spritzen mit zu wenig Impfstoff aufgezogen hat. Dabei beruft sich der Landkreis auf Polizei-Erkenntnisse. Deren Grundlage sollen Zeugenaussagen sein. Was die Zeugen gesagt haben, hält die Polizei geheim. Ob tausende Nachimpfungen angemessen sind, ist folglich nicht überprüfbar.

Unsere Zeitung hat Anfragen an alle erdenklichen Stellen gerichtet – an die Friesländer Kreisverwaltung, das Landesgesundheitsamt, das Robert-Koch-Institut (eine Art Bundesgesundheitsamt, bei dem auch die Ständige Impfkommission angesiedelt ist), das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe), das Landesgesundheitsministerium, das Bundesgesundheitsministerium und an die Europäische Arzneimittelbehörde EMA. Ergebnis: Niemand konnte wissenschaftliche Erkenntnisse benennen, die belegen würden, dass Dritt- und Viertimpfungen „gesundheitlich unbedenklich“ sind, wie es das Landesgesundheitsamt behauptet. Uns hat auch keiner die Frage beantwortet, ob es überhaupt Menschen gibt, die schon vier Impfdosen im Körper haben.

Warum fühlt sich das Landesgesundheitsamt „auf der sicheren Seite“?

„Nach dem Impfskandal im niedersächsischen Schortens bemüht sich der Landkreis Friesland, den Betroffenen die Sorge vor einer Nachimpfung zu nehmen.“ Das berichtete der Evangelische Pressedienst (EPD) auf das vergangene Wochenende hin: Die Deutsche Presse-Agentur zitierte am selben Tag Matthias Pulz, den Präsidenten des Landesgesundheitsamtes: „Wir können uns da völlig auf der sicheren Seite fühlen.“ Zwar gebe es noch keine großen, gezielten Studien zu Dritt- oder gar Viertimpfungen, dennoch seien solche Nachimpfungen „nicht als kritisch zu erachten“. Weiter habe Pulz gesagt: „Wir können beispielsweise ableiten, aus Studien zu Booster-Impfungen in Israel, dass es nicht zu einem erhöhten Nebenwirkungsprofil gekommen ist, und dass deswegen auch keine Sicherheitsbedenken bestehen.“

Gegenüber unserer Zeitung konnte das Landesgesundheitsamt am 16. August derlei Angaben noch nicht machen. Die Frage hatte gelautet: „Auf welcher Erkenntnisgrundlage geht das Landesgesundheitsamt davon aus, dass bis zu vier Biontech-Impfungen in sieben Monaten ,gesundheitlich unbedenklich‘ sind?“ Die Antwort bestand aus nur einem Satz: „Dieses Vorgehen ist mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) abgesprochen, das hierfür die entsprechende Expertise hat.“

Frieslands Landrat verneint Impfexperimente in rechtlicher Grauzone

Das RKI wollte sich aber nicht dazu äußern, was mit ihm abgesprochen wurde. Nur soviel: „Das RKI stand im Austausch. Zuständig für das Vorgehen sind aber generell immer die Behörden vor Ort. Bitte wenden Sie daher mit Ihren Anfragen an die zuständigen Behörden vor Ort.“

Landrat Sven Ambrosy (SPD) hat am vergangenen Freitag laut EPD „vehement den in Medien geäußerten Vorwurf zurückgewiesen“, der Landkreis praktiziere Impfexperimente in einer rechtlichen Grauzone: „Dies ist nicht der Fall.“ Ambrosy habe für Montag ein Informationsblatt angekündigt, auf dem genau erklärt werde, warum eine Nachimpfung sinnvoll und unkritisch sei.

Landesgesundheitsministerium erkennt auch keine Experimente in Friesland

Ein solches Informationsblatt liegt unserer Zeitung bislang nicht vor. Welche Belege für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Dritt- und Viertimpfungen sollen darin enthalten sein, die auf Presseanfragen hin nicht genannt werden konnten? Oder steht in der Broschüre wie im DPA-Bericht, dass das Landesgesundheitsamt – obwohl es keine großen, gezielten Studien gebe – von Drittimpfungen in Israel die gesundheitliche Unbedenklichkeit ableiten könne? Und wenn das ableitbar sein soll: Warum muss sich Biontech dann mit Studien bemühen, die Zulassung für Drittimpfungen in den USA zu bekommen?

Unsere Zeitung hatte das niedersächsische Gesundheitsministerium gefragt, ob es das Impfstoff-Experiment mit mehr als 10.000 Menschen in Friesland stoppt. Die Antwort vom 17. August lautete: „Es gibt keine Experimente in Friesland.“ Die angebotene Wiederholung der Impfung sei „zulässig und medizinisch sinnvoll“. Das Vorgehen sei seitens des Landesgesundheitsamtes mit dem Robert-Koch-Institut (RK) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) abgestimmt worden.

Paul-Ehrlich-Institut: Keine Erfahrungswerte bezüglich Viertimpfungen

Zur Erinnerung – unsere Zeitung hatte das Paul-Ehrlich-Institut gefragt: Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, was passiert, wenn jemand insgesamt vier Mal mit Biontech geimpft wird? Kann das sicher als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden? Die Antwort lautete: „Nein, da gibt es keine Erfahrungswerte.“ Die Pressesprecherin ergänzte: „Es gibt viel Forschung zu diesen Fragen, aber endgültige Ergebnisse gibt es nach meiner Kenntnis noch nicht.“

Das Gesundheitsministerium teilte auf Nachfrage mit, dass „die Wiederholung einer Impfung oder einer Impfserie (also zwei Impfungen) zulässig“ sei: „Darüber hat das Bundesgesundheitsministerium schriftlich alle Bundesländer informiert.“

Was steht konkret in der Deutschland-Zulassung des Biontech-Impfstoffs?

Unsere Zeitung wollte daher vom Bundesgesundheitsministerium wissen, ob Dritt- und Viertimpfungen in Deutschland tatsächlich erlaubt sind, während Biontech seine Studienergebnisse zur Drittimpfung erst noch der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA übermitteln will. Die Antwort: „Die erneute Verabreichung einer Impfdosis gegen Covid-19 ist grundsätzlich im Rahmen der ärztlichen Therapieentscheidung von der Zulassung gedeckt.“

Nachfrage: „Können Sie bitte mitteilen, wo konkret diese weit gefasste Zulassung für Biontech zu finden ist? Bei der EMA steht nämlich, dass es um zwei Injektionen geht – nicht um drei oder vier.“ Das Bundesgesundheitsministerium antwortete: „Die Impfstoffe sind zugelassen. Eine spezielle Zulassung für Auffrischungsimpfungen ist nicht notwendig.“ Auf eine vergleichbare Anfrage hin hat das Paul-Ehrlich-Institut auf die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums verwiesen. Das heißt, unserer Zeitung wurde bislang nicht einmal der Zulassungstext übermittelt, auf dessen Grundlage eine Dritt- und Viertimpfung in Deutschland erlaubt sein soll.

Was ergibt die Risiko-Abwägung des Bundesgesundheitsministeriums?

Bezüglich Drittimpfungen hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt: Studien hätten gezeigt, „dass eine dritte Impfung zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führen kann“. Bei einer etwaigen Viertimpfung müsse „das Risiko möglicher Impfreaktionen oder Nebenwirkungen abgewogen werden gegenüber dem potentiellen Risiko eines schweren Verlaufs einer Covid-19-Erkrankung bei einem unvollständigen oder nicht vorhandenen Impfschutz“. Das Ministerium kommt zu dem Ergebnis: „Da das Risiko einer Covid-19-Erkrankung deutlich höher zu bewerten ist als mögliche Nebenwirkungen durch eine weitere Impfung, ist es angeraten, auch eine potentielle Viertimpfung zu geben.“ Doch wie konnte das Ministerium die Erkrankungsrisiken mit den Risiken einer Viertimpfung vergleichen, obwohl es offenbar noch keine Erfahrungen mit Viertimpfungen gibt? Mal abgesehen davon: Selbst wenn die Risiken eine Erkrankung größer sein sollten, heißt das noch lange nicht, dass Viertimpfungen „gesundheitlich unbedenklich“ sind, wie es das Landesgesundheitsamt behauptet.

Der Stand bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur: „Ob und wann eine Auffrischungsimpfung für Covid-19-Impfstoffe erforderlich ist, steht derzeit noch nicht fest. Die Agentur überprüft derzeit neue Daten, um Empfehlungen abzugeben, die die Mitgliedstaaten im Kontext nationaler Impfkampagnen unterstützen können.“

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