Osnabrück

Niedersachsens Corona-Verordnung: Das sagt Regierung zu einem Lockdown

Dirk Fisser
|
Von Dirk Fisser
| 24.08.2021 16:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Maske wird die Niedersachsen, hier Ministerpräsident Stephan Weil, weiter im Alltag begleiten. Ansonsten wird es künftig etwas lockerer zugehen in Sachen Einschränkung - solange man geimpft oder genesen ist. Foto: Friso Gentsch/dpa
Die Maske wird die Niedersachsen, hier Ministerpräsident Stephan Weil, weiter im Alltag begleiten. Ansonsten wird es künftig etwas lockerer zugehen in Sachen Einschränkung - solange man geimpft oder genesen ist. Foto: Friso Gentsch/dpa
Artikel teilen:

Niedersachsens Regierungsvertreter überschlugen sich am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Verordnung mit Lob für ebendiese. Vom Systemwechsel und Meilenstein war die Rede, vom Licht am Ende des Tunnels. Gelingt es, einen weiteren Lockdown abzuwenden?

Geht es nach Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD), dann ja. Sie ging am weitesten auf der Pressekonferenz am Dienstag und sagte: „Aufgrund unseres neuen Warnsystems wird es einen generellen Lockdown nach heutigem Stand nicht mehr geben.“ 

Aber auch Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) und Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sendeten vor allem ein Signal: Niedersachsen bleibt trotz steigender Corona-Zahlen offen. Aller Voraussicht nach.

Künftig gilt nicht mehr die reine Inzidenz - also die Fälle binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern - als Wegweiser für Maßnahmen. Wie bereits zuvor berichtet, wird künftig auch die Situation in den Krankenhäusern allgemein und speziell auf den Intensivstationen entscheidend sein dafür, welche Corona-Maßnahmen ergriffen werden. Relevant sind hier landesweite Werte. (Weiterlesen: Neue Corona-Verordnung: So kompliziert wird es ab Mittwoch)

Insgesamt drei Warnstufen wird es geben. Mit Maßnahmen hinterlegt ist allerdings bislang nur die erste. Man wolle abwarten, wie sich die Situation speziell nach dem Ende der Sommerferien entwickle, hieß es dazu von der Regierung.

Ministerin gibt Entwarnung

Da die Situation in den Krankenhäusern laut Gesundheitsministerin Behrens derzeit einigermaßen entspannt ist, seien derzeit aber keine größeren Einschränkungen im öffentlichen Leben zu erwarten. Es sei denn, man ist bislang nicht geimpft.

Ministerpräsident Weil griff auf ein Zitat von US-Präsident Joe Biden zurück und sprach von einer Pandemie der Ungeimpften. 60 Prozent der Niedersachsen seien mittlerweile entsprechend geschützt. „Für eine Mehrheit der Bevölkerung besteht kein Risiko mehr und von ihnen geht kein Risiko mehr aus“, sagte Weil mit Blick auf das Infektionsgeschehen und mögliche Krankheitsverläufe.

Deswegen sollen Corona-Maßnahmen künftig vorrangig Menschen treffen, die bislang nicht geimpft sind: Die sogenannten 3G-Regeln (Geimpft, Genesen, Getestet) treten dann in Kraft, wenn Warnstufe 1 ausgelöst wird oder in einer Stadt oder einem Landkreis die 50er-Inzidenz fünf  Werktage in Folge überschritten wird. Das ist derzeit in etwa zehn Kommunen im Land der Fall. Folgende Grafik wird das Land künftig täglich aktualisieren:

Wird die 50er-Inzidenz also mehrere Tage in Folge gerissen, sollen Kreise und kreisfreie Städte Folgendes Verfügen: Zugang zur Gastwirtschaft, zum Hotel, zum Schwimmbad, zur Sauna oder Veranstaltungen darf nur noch den Personen gewährt werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Da im Oktober die kostenlosen Bürgertests wegfallen, wird es spätestens ab dann teuer für Ungeimpfte am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

„Von diesen Regeln ist nur eine überschaubare Minderheit der Menschen in unserer Bevölkerung betroffen“, sagte Ministerpräsident Weil. Oder wie es Gesundheitsministerin Behrens formulierte: „Das Leben für ungeimpfte Erwachsene wird unbequemer.“ Die Regierung erhofft sich durch den Druck auf Betroffene, die Impfquote weiter zu erhöhen. Weitgehend ausgenommen von den 3G-Regeln sind Kinder sowie Schüler, die im Schulbetrieb regelmäßig getestet werden. (Weiterlesen: Corona: Mit diesem Plan startet Niedersachsen ins neue Schuljahr)

Wenn auch der Test nicht mehr reicht

Unabhängig vom Infektionsgeschehen gelten für alle Niedersachsen weiterhin weitgehend bekannte Einschränkungen wie die Maskenpflicht. Diese können Diskobetreiber auf den Tanzflächen des Landes dann umgehen, wenn sie nur Geimpfte oder Genesene in ihr Lokal lassen - die sogenannte 2G-Regel.

Die Regierungsmitglieder wollten sich am Dienstag nicht festlegen, ob diese in Zukunft noch weiter ausgerollt werden sollen. In diesem Fall kämen Ungeimpfte um die Spritze kaum noch herum, wenn sie weiter am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.

Von den Grünen kam die Forderung, die Testangebote nicht gänzlich zu beenden. Diese blieben auch deswegen wichtig, um Impfdurchbrüche frühzeitig zu erkennen. „Deshalb sollte die Regierung Weil ein Minimum an Tests, zum Beispiel einmal pro Woche, auch nach Oktober kostenfrei gewährleisten“, sagte Fraktionsvize Helge Limburg.

Die FDP monierte, dass die Landesregierung vorläufig offenlasse, welche Maßnahmen mit den Warnstufen 2 und 3 verbunden sein könnten. Ministerpräsident Weil deutete in der Pressekonferenz an, dass dies Kontaktbeschränkungen sein könnten. FDP-Chef Stefan Birkner teilte mit: „Indem die Folgen der beiden weitergehenden Warnstufen offenbleiben, hält man sich weiterhin eine Hintertür für einen weiteren Lockdown offen.“

Ähnliche Artikel