Osnabrück

Neue Corona-Verordnung: So kompliziert wird es ab Mittwoch

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 23.08.2021 19:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die neuen Corona-Regeln in Niedersachsen kommen. Fest steht: Es wird künftig komplizierter. Foto: Michael Gründel
Die neuen Corona-Regeln in Niedersachsen kommen. Fest steht: Es wird künftig komplizierter. Foto: Michael Gründel
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Ab Mittwoch werden in Niedersachsen neue Corona-Regeln gelten. Unserer Redaktion liegt die fast finale Fassung der entsprechenden Verordnung vor, die die Landesregierung am Dienstag vorstellen will. So viel ist klar: Es wird komplizierter.

Neue Warnstufen: Das Land wird drei Warnstufen einführen, die teils die altbekannte Inzidenz ablösen sollen. Die Warnstufen greifen dann, wenn zwei von drei sogenannten Leitindikatoren Grenzwerte überschreiten. Die Indikatoren sind: Die (altbekannte) Inzidenz beginnend bei 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen in einer Kommune. Die landesweite Zahl der Corona-Patienten im Krankenhaus. Sowie die Zahl der Covid-Patienten auf der Intensivstation.

Was passiert, wenn die Warnstufen erreicht werden, ist nur für Stufe 1 definiert. Stufe 2 und 3 sind vorläufig nicht mit Maßnahmen hinterlegt. Das soll laut Verordnung erst dann geschehen, wenn die entsprechenden Stufen „in erheblichem Umfang“ ausgelöst worden sind, sprich: Wenn das Infektionsgeschehen wieder rapide zunimmt. Diese Unklarheit hatte im Zuge der Beratungen für Kritik aus dem Kreis der Kommunen gesorgt, die vor Ort Maßnahmen erklären und umsetzen müssen. Landesweit steigen die Corona-Fallzahlen wieder.

Warnstufe 1/Inzidenz 50: Vielerorts dürfte zeitnah Warnstufe 1 in Betracht kommen oder aber eine Sondervorgabe, die der Erlass macht und die Sache verkompliziert: Steigt in einer Kommune die Inzidenz über 50, greifen die Maßnahmen analog zu Warnstufe 1 - egal, wie die Situation in den Krankenhäusern ausschaut. Es gilt dann die sogenannte 3G-Regel (Genesen, Geimpft, Getestet).

Das heißt: Nur, wer einen der drei G-Nachweise vorzeigen kann, darf beispielsweise in Gaststätten, Hotels, Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Friseursalons gelassen werden. Wer nicht genesen oder nicht geimpft und nicht getestet ist, muss draußen bleiben. Das gilt auch für Zusammenkünfte ab 25 Personen - also etwa im Theater oder Kino. Ausnahme: Kinder bis sechs Jahre sowie Schulkinder, die regelmäßig im Schulbetrieb getestet werden.

Das Land will Impfverweigerer so dazu bewegen, die Haltung noch einmal zu überdenken. Wer sich nicht impfen lässt, muss die bislang kostenlosen sogenannten Bürgertests ab dem 11. Oktober selbst zahlen. Für Impfverweigerer wird die Teilnahme am öffentlichen Leben dann im Zweifelsfall recht teuer.

Gerade das Festhalten an der 50er-Inzidenz in Niedersachsen dürfte aber auch reichlich Diskussionsstoff nach sich ziehen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte noch am Montag angekündigt, sich vom Indikator Inzidenz bei der Pandemiebekämpfung verabschieden und entsprechende Passagen aus dem Gesetz streichen zu wollen. Niedersachsen hält indes vorläufig daran fest.

Weiter gilt: Steigt die Inzidenz wegen eines abgrenzbaren Infektionsgeschehens - etwa in einem Heim - kann von strengeren Regeln zunächst abgesehen werden. Und auch das bleibt: Liegt die Inzidenz unter 50 und ist keine Warnstufe ausgelöst, gelten keine nennenswerten Kontaktbeschränkungen für Feiern und Versammlungen. Ausgenommen davon: Diskotheken, Sisha-Bars und Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern. Hier gelten immer die 3G-Regeln (siehe oben). Gewährt der Diskobetreiber nur Geimpften oder Genesenen Zutritt entfällt im Innern die Maskenpflicht.

Die Maske bleibt unabhängig vom Infektionsgeschehen ansonsten präsent: Auf dem Weg zum Platz im Restaurant, beim Friseur oder im ÖPNV muss sie aufbleiben. Die Kommunen können zudem an besonders belebten öffentlichen Plätzen eine allgemeine Maskenpflicht anordnen. Auch Kontaktdaten sollen analog zum jetzigen Vorgehen weiter gesammelt werden.

Größere Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern müssen von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Ein entsprechendes Hygienekonzept muss vorgelegt sowie Kontaktdaten abgespeichert werden. Es dürfen dabei maximal 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze belegt werden. Die maximale Obergrenze liegt bei 25.000 Besuchern. Ausverkaufte Fußballstadien oder Konzerthallen wird es also auch weiterhin nicht geben in Niedersachsen.

Gültigkeit: Die neue Verordnung soll am Mittwoch, 25. August 2021, in Kraft treten und bis zum 23. September 2021 gelten.

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