Osnabrück

Corona-Verordnung: Warum Inzidenz Maß der Dinge bleiben könnte

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 23.08.2021 12:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Niedersachsen arbeitet an einer neuen Corona-Verordnung. Warum die derzeit steigende Inzidenz auch weiterhin die zentrale Rolle spielen könnte:

Eigentlich sollten die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der neuen Verordnung auf breitere Füße gestellt werden. Nicht mehr nur die Inzidenz, also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, sollte darüber entscheiden, wie das öffentliche Leben eingeschränkt wird. Auch die Situation in den Krankenhäusern soll künftig berücksichtigt werden.

Doch der Blick in den Entwurf zur neuen Verordnung, die ab Mittwoch in Kraft treten soll, zeigt: Die Inzidenz könnte in vielen Lebensbereichen auch weiterhin das Maß der Dinge bleiben. Vor allem Kommunen, Unternehmer und Ungeimpfte dürften weiter jeden Morgen einen bangen Blick auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts werfen.

Das liegt an Paragraf 8 des Entwurfs. Hier wird festgelegt, dass ab einer Inzidenz von 50 nur noch Genesene, Geimpfte oder Getestete - die drei G - Zutritt zu Veranstaltungen ab 25 Personen sowie Gaststätten, Hotels oder Sporteinrichtungen wie Schwimmbädern oder Fitnessstudios erhalten sollen. Die Kommunen müssen dann entsprechende Vorgaben erlassen. (Weiterlesen: Niedersachsen plant neue Corona-Verordnung - so soll sie aussehen)

Stand Montagmorgen wären laut RKI-Zahlen acht Kreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen potenziell betroffen: Die Region Hannover, der Landkreis Vechta, die Stadt und der Landkreis Osnabrück, die Grafschaft Bentheim, die Stadt Salzgitter, der Landkreis Celle und Wolfsburg. Zahlreiche weitere Kommunen bewegen sich derzeit auf die 50er-Grenze zu. Der Landesschnitt liegt derzeit bei 40,7.

Für Ungeimpfte könnte es teuer werden

Im Klartext heißt der Paragraf 8: Wer sich nicht impfen lassen will, der muss damit rechnen, vom öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen zu werden - es sei denn, er kann einen negativen Corona-Test vorweisen. Die kostenlosen Bürgertests werden aber im Oktober voraussichtlich abgeschafft. (Weiterlesen: Großteil der aktuell Corona-Infizierten in Stadt Osnabrück nicht geimpft)

Wer sich nicht einschränken will, muss dann wohl aus eigener Tasche die Tests zahlen oder sich doch impfen lassen. Ausgenommen sind laut Entwurf Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schüler, die im Zuge der Schule regelmäßig getestet werden.

An der 50er-Grenze soll es im seit vergangener Woche laufenden Beteiligungsverfahren der Landesregierung massive Kritik geben. Seitens der Verbände war wohl erwartet worden, dass der Inzidenz immer die Situation in den Krankenhäusern an die Seite gestellt wird, bevor Einschränkungen greifen müssen. Insgesamt drei entsprechende Warnstufen sieht der Verordnungsentwurf vor. Was beim Auslösen der Stufen passiert, ist aber noch unklar.

Ob Niedersachsen tatsächlich an seiner 50er-Regel festhalten wird, bleibt abzuwarten. Die Kritiker dürften sich durch Aussagen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom Montagmorgen bestätigt sehen. Der schrieb auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: „Die 50er-Inzidenz hat ausgedient.“ 

Er wolle die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern zum neuen gesetzlichen Maßstab machen. „Denn entscheidend ist, wie stark unser Gesundheitssystem durch Corona noch belastet wird. Danach sollten wir unsere Maßnahmen ausrichten“, so Spahn.

Daran würde sich für Niedersachsen die Frage anschließen, in wie weit die hier zumindest angedachte 50er-Regel rechtlich noch haltbar wäre.

Allerdings gibt es auch Kritik an den zwei geplanten neuen Krankenhaus-Parametern: Neben der Inzidenz soll künftig sowohl berücksichtigt werden, wie viele Menschen mit Corona ins Krankenhaus kommen, als auch wie viele Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen. Diese Werte sollen landesweit gelten. Übersteigen zwei der drei Indikatoren gewisse Grenzwerte, wird eine Warnstufe ausgelöst.

Der Inzidenz-Indikator beginnt bei 35 und ist damit in vielen Regionen längst überschritten. Gerade Kommunen in Randlagen des Landes weisen nun darauf hin, dass die Situation im Krankenhaus nur bedingt etwas über die Corona-Lage in Niedersachsen aussagt. So versorgen Kliniken in Osnabrück beispielsweise auch Patienten aus Nordrhein-Westfalen. Laut Verordnungsentwurf würden diese Erkrankten aber mit über die Situation in Niedersachsen entscheiden.

 Am Dienstag will das Land die finale Fassung des Entwurfs präsentieren. Bis dahin sollen Kritik und Anregungen der Verbände möglichst eingearbeitet werden. Am Mittwoch tritt die Verordnung dann in Kraft. Sie soll bis zum 23. September gelten. Das bedeutet auch: Großveranstaltungen werden bis in den Herbst hinein nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich sein. Denn die neue Verordnung sieht eine generelle Obergrenze von 25.000 Teilnehmern vor. Die Maskenpflicht soll weitgehend unverändert bestehen bleiben.

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