Umwelt

Schottergärten: Keiner kontrolliert das Verbot

Marion Janßen
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Von Marion Janßen
| 10.08.2021 10:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Grau in grau und wenig Grün: Trotzdem haben Schottergärten ihre Fans. Allerdings sind die Kiesbeete verboten. Foto: Archiv
Grau in grau und wenig Grün: Trotzdem haben Schottergärten ihre Fans. Allerdings sind die Kiesbeete verboten. Foto: Archiv
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Vorgärten mit Schotter zuzupflastern, ist in Niedersachsen verboten. Doch Kontrollen gibt es nicht. Wir haben Landtagsabgeordnete gefragt: „Was bringt eine Verordnung, die nicht durchgesetzt wird?“

Rhauderfehn/Kreis Leer - Claus Funk ärgert sich. Der 83-jährige Rhauderfehner liebt die Natur. Sein Garten ist entsprechend bepflanzt. Viele Bürger, gerade in neuen Baugebieten, setzen aber zunehmend auf Kiesbeete und Steingärten. Die sind in Niedersachsen verboten. Funk hat sich an die Gemeinde gewandt, mit einem konkreten Fall, in dem gerade ein neues Schotterbeet angelegt werden sollte. „Man hat mich an den Landkreis verwiesen, der zuständig sei“, erzählt er. Dort habe man ihm gesagt, dass man keine Kapazitäten habe, um solchen Missständen hinterherzugehen. Er müsse schon Anzeige gegen den Schottergärtner erstatten.

„Warum muss ich persönlich etwas anzeigen, das dem geltenden Recht widerspricht“, fragt sich Funk, der diesen Schritt nicht gehen möchte. Für die Durchsetzung von Recht und Ordnung sieht er die zuständige Behörde in der Pflicht - ohne wenn und aber.

Verstöße werden nicht verfolgt

Dabei ist es noch nicht einmal gesagt, dass eine Anzeige auch tatsächlich etwas bewirken würde. „Ja, Verstöße kann man bei der zuständigen Behörde anzeigen. Aber: Der Landkreis würde dies derzeit nicht verfolgen“, erklärte Philipp Koenen, Pressesprecher des Landkreises vor einiger Zeit auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung. Eben weil die Behörde dafür keine Mitarbeiterkapazitäten habe.

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) ist deutlich: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind“, heißt es dort im Wortlaut. Das Umweltministerium erläutert: „...auch mit Blick auf den stetigen Klimawandel ist es dringend erforderlich, die Versiegelung von Bodenflächen auf das notwendige Maß zu beschränken, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zudem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern.“

Doch was bringt eine Verordnung, die nicht kontrolliert und eingefordert wird? Diese Frage stellten wir den heimischen Landtagsabgeordneten.

Johanne Modder, SPD

Johanne Modder, SPD. Foto: Archiv
Johanne Modder, SPD. Foto: Archiv
„Die in den letzten Jahren zunehmende Versiegelung von Grundstücksflächen beispielsweise durch Schottergärten ist für die Umwelt nicht ideal. Zum einen verengen Steinflächen den Lebensraum für Insekten, die im Ökosystem eine wichtige Funktion haben. Zum anderen verhindern versiegelte Flächen ein natürliches Versickern von Niederschlag, was eine zusätzliche Belastung für die Kanalisation ist“, erklärt Johanne Modder, SPD-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag. Aus diesen Gründen habe sich die Landesregierung dazu entschlossen, die Versiegelung von Bodenflächen möglichst auf ein Minimum zu begrenzen. Diese Regelung gelte auch im Landkreis Leer, werde von den örtlichen Behörden jedoch nicht über Bußgelder oder Rückbau-Anordnungen verfolgt. Vielmehr setze der Landkreis auf Aufklärung und Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern, um für die oben genannten Faktoren zu sensibilisieren. Hierzu hat der Landkreis eigens eine Broschüre entwickelt, die jeder Baugenehmigung beigelegt wird. „In meinen Augen ist das eine gute Lösung.In Anbetracht der durch diese Beratung erreichten, hohen Bereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer zur Anlage von Grünflächen und der limitierten Kapazitäten in den zuständigen Ordnungsämtern, halte ich die Nichtverfolgung auch angezeigter Verstöße für angemessen “, so Modder.

Meta Janssen-Kucz, Bündnis 90/Die Grünen

Meta Janssen-Kucz, Bündnis 90/Die Grünen. Foto: Archiv
Meta Janssen-Kucz, Bündnis 90/Die Grünen. Foto: Archiv
Seit 1995 gebe es klare Ansagen in der Niedersächsischen Bauordnung, dass nicht bebaute Flächen Grünflächen sind und nicht versiegelt werden dürfen. „Dennoch nimmt die vermeintliche Gartengestaltung als Schottergarten im Privaten, als auch auf Friedhöfen drastisch zu. Schotterflächen können als vollständig versiegelt und bebaut gelten, bei konsequenter Anwendung wären vermutlich fast alle Grundstücke mit Schotterflächen überbaut und müssten rückgebaut werden, inklusive eines Bußgeldverfahrens“, so Meta Janssen-Kucz, Landtagsabgeordnete der Grünen. Nach §79 NBauO könnten Maßnahmen angeordnet werden, die zur Herstellung und Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich seien. Landkreise und Gemeinden müssten im Rahmen von Baugenehmigungen, Aufstellung von Bebauungsplänen in Neubaugebieten deutlich machen, dass alle weiteren Flächen möglichst grün anzulegen seien und keine weitere Versiegelung durch Schottergärten zulässig sei - und dass bei Kenntnisnahme der Zuwiderhandlung der sofortige Rückbau angeordnet werde. „Konsequente flächendeckende Kontrollen sollten in einer gemeinsamen Aktion von Landkreis, Städten und Gemeinden durchgeführt werden“, so Janssen-Kucz. „Im Prinzip kann man sagen, wer seinen Garten mit Schotter zupflastert, bringt zum Ausdruck, dass sie oder ihn eigentlich weder Klimawandel noch Artensterben irgendwie interessieren.“

Ulf Thiele, CDU

Ulf Thiele, CDU. Foto: Archiv
Ulf Thiele, CDU. Foto: Archiv
„Die Bau- und die Ordnungsämter der Kommunen sind dafür verantwortlich, dieses Verbot durchzusetzen. Die Rechtslage ist also klar“, macht Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter, deutlich. Dieses Verbot sei keine Willkür und wolle die Gartenbesitzer auch nicht drangsalieren. Es solle der Flächenversiegelung und dem zunehmenden Problem entgegenwirken, dass Oberflächenwasser nicht versickere, sondern in die Kanäle abgeleitet werde. Die Abwassersysteme seien dann bei zunehmenden Starkregenereignissen überfordert und es könne in den Systemen oder unterhalb, dort wo das Wasser aufgefangen werden müsse, zu Überschwemmungen kommen. „Die Kommunen müssen daher selbstverständlich dafür Sorgen, dass die Regeln auch umgesetzt werden. Das ist in ihrem eigenen Interesse. Aber jeder Grundstückseigentümer sollte auch so verantwortungsbewusst sein, einen Beitrag zur Grundwasserbildung und gegen unnötige Versiegelung zu leisten“, so Thiele.

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