Justiz
Polizei hört zu bei Drogengeschäften
In Oldenburg muss sich eine Drogenbande vor Gericht verantworten. Die Polizei hatte mitgehört, als die Mitglieder ihre Geschäfte am Telefon regelte.
Oldenburg - Es ist eines der größten Drogenverfahren der vergangenen Jahre in Oldenburg. Eine fünfköpfige, international agierende Bande soll im vergangenen Jahr mehrere 100 Kilogramm Marihuana und Kokain in Oldenburg umgeschlagen haben. Seit Freitag müssen sich die fünf Männer im Alter zwischen 21 und 32 Jahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Oldenburger Landgericht verantworten.
Dem 32-jährigen Hauptangeklagten werden allein 38 Straftaten zur Last gelegt. Er soll in Oldenburg als Teil eines Netzwerks von Rauschgifthändlern mit großen Mengen Kokain, Marihuana und Amphetamin gehandelt haben. Bei den Mitangeklagten handelt es sich laut Anklage um Kurierfahrer und Drogenverkäufer. Laut Ermittler stammt das Rauschgift aus den Niederlanden und aus Spanien. Die Bande war bestens organisiert. In Oldenburg wurden laut Anklage konspirative Wohnungen und Bunker unterhalten, verschiedene Fahrzeuge mit Drogenverstecken versehen.
Europäischer Gerichtshof soll prüfen
Begleitfahrzeuge sicherten an den jeweiligen Grenzen den Drogenschmuggel ab. Die Bande soll sich äußerst sicher gefühlt haben, verfügte sie doch über abhörsichere Handys. Diese sogenannten Encrochat-Handys konnten im vergangenen Jahr aber von französischen Behörden entschlüsselt werden. Dadurch konnten weltweit Hunderttausende Handys abgehört und Tausende Schwerstkriminelle überführt werden. Auch den Oldenburgern wurde das zum Verhängnis. Weil sie sich sicher fühlten, hatten sie am Handy über ihre Drogengeschäfte offen gesprochen. Was sie nicht wussten: Die Polizei hörte mit.
Die Verteidigung hat das beim Prozessauftakt mehr als gerügt. Sie sieht für das Abhören ihrer Mandanten keine Rechtsgrundlage. Deshalb forderte sie, das Verfahren auszusetzen und es dem Europäischen Gerichtshof zwecks Prüfung vorzulegen. Zunächst aber wird das Verfahren in Oldenburg fortgesetzt.