Berlin

Ungeimpft nicht gleich ungeimpft: Für wen Tests kostenlos bleiben

Maximilian Matthies
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Von Maximilian Matthies
| 04.08.2021 13:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Geimpft, genesen, getestet: Für den Zugang zu bestimmten Einrichtungen soll künftig die „3G-Regel“ gelten. Wer noch nicht geimpft ist, muss sich ab Mitte Oktober auf eigene Kosten testen lassen.

23 Millionen Erwachsene in Deutschland sind noch nicht gegen Covid-19 geimpft worden - ihnen drohen ab Herbst neue Einschränkungen. Einziger Ausweg: Impfen lassen - oder Corona-Tests aus eigener Tasche bezahlen.

Das vom Bund finanzierte Angebot kostenloser Corona-Schnelltests für alle Bürger wird am 10. Oktober enden - ab 11. Oktober muss man sie in der Regel selbst bezahlen. Darauf verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei Beratungen am Dienstag. Diese Maßnahme, die als Extra-Anstoß zum Impfen dienen könnte, tauchte bereits in einem Papier des Gesundheitsministeriums von Jens Spahn an Bund und Länder auf, das ebenfalls unserer Redaktion vorlag.

Einzige Ausnahme: Für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, werde es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Schnelltest geben. Dies betreffe Schwangere und unter 18-Jährige.

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Vierte Corona-Welle bahnt sich an

In dem Beschlussentwurf zum Bund-Länder-Gipfel wird vor einer sich anbahnenden vierten Corona-Welle gewarnt. Ursächlich dafür seien Infektionen durch Reiserückkehrer sowie das Kontaktverhalten der Bevölkerung, das sich mittlerweile Zeiten vor der Pandemie wieder annähere. Im Herbst und Winter könnten saisonale Effekte die Virusverbreitung noch einmal beschleunigen. Ziel müsse es nun sein, die Kurve weiter flach zu halten, heißt es. Vor allem Ungeimpften könnten dann neue Einschränkungen blühen.

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Die Kurve weiter flach halten - wie soll das erreicht werden? Dafür soll laut dem Spahn-Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium ab spätestens Mitte September die Teilnahme für bestimmte Veranstaltungen an die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gekoppelt sein. Der Beschlussentwurf vom Montagabend spiegelt dieses Vorhaben wieder. Ein konkretes Datum, ab wann die 3G-Regel gelten soll, wird allerdings noch nicht genannt.

Diese Bereiche wären davon betroffen:

Aktuell wird dies meist ohnehin schon verlangt. Einige Bundesländer, wo bislang ein Restaurantbesuch auch ohne Corona-Test möglich war, müssten allerdings noch nachschärfen.

Sehen Sie im Video: Impfung darf keine Bedingung für Schulbesuch sein

Lockdown light für Ungeimpfte?

Das Spahn-Papier sah noch die Möglichkeit vor, neue Einschränkungen für Ungeimpfte zu verhängen. Ungeimpften könnte auch der Sitzplatz im Restaurant verwehrt werden. Kontaktbeschränkungen und die Begrenzung der Teilnahme nicht-immunisierter Personen an Veranstaltungen werden als weitere Maßnahmen genannt - eine Art Lockdown light für Ungeimpfte.

Abhängig von der Impfquote, der Inzidenz (nach Altersgruppen) und der Covid-19-Hospitalisierungsrate (nach Altersgruppen) sei es ab bestimmten Grenzwerten denkbar, Ungeimpfte von Veranstaltungen vollständig auszuschließen, hieß es aus Spahns Ministerium. Zutritt bekämen dann nur noch Geimpfte und Genesene. Diese Pläne stehen allerdings nicht mehr im Beschlussentwurf.

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