Nachhaltigkeit
Abgelaufene Lebensmittel im Handel: Wohin damit?
Jeden Tag werden im Supermarkt Unmengen an Lebensmitteln angeboten. Dabei bleibt am Ende des Tages natürlich einiges liegen. Der Handel hat sich überlegt, wie möglichst wenig davon im Müll landet.
Was und warum
Darum geht es: Lebensmittelhändler haben sich einige Strategien ausgedacht, damit sie weniger Produkte in den Abfall werfen müssen.
Vor allem interessant für: Alle, denen das Vermeiden von Lebensmittelverschwendung wichtig ist und wahre Schnäppchenjäger.
Deshalb berichten wir: Nachhaltigkeit scheint für Verbraucher ein immer wichtiger werdendes Thema zu sein. Wir wollten wissen, wie der Handel darauf reagiert. Die Autorin erreichen Sie unter: r.heinig@zgo.de
Zusammenarbeit mit Tafeln
Ein Großteil der Supermärkte schmeißt Lebensmittel, die noch gut sind, nicht einfach weg. In den ostfriesischen Combi-Märkten beispielsweise bestehe laut Sprecherin Martina Monsees „das oberste Ziel darin, Lebensmittelverschwendung vorzubeugen“.
Alle Märkte arbeiten deshalb mit lokalen, ehrenamtlichen Einrichtungen zusammen. Produkte, die nicht mehr im Verkauf angeboten, aber noch unbedenklich gegessen werden können, werden an diese gespendet, teilt Monsees mit. „Dabei wird nicht unterschieden zwischen frischen und abgepackten Lebensmitteln“, betont sie. Auch Lidl-, Edeka-, Rewe- und Penny-Märkte geben eigenen Angaben zufolge übrig gebliebenes Essen kostenlos an die lokalen Tafeln ab.
Kennzeichnung auf Lebensmitteln
Penny kennzeichnet seit 2019 einige Eigenmarken-Produkte mit dem Hinweis „Riechen. Probieren. Genießen“, teilt Sprecherin Kristina Schütz mit. Verbraucher sollen, bevor sie Abgelaufenes in den Müll schmeißen, erst einmal mit den Sinnen überprüfen, ob es nicht doch noch gegessen werden kann. „Der Aufdruck fordert dazu auf, sich nicht allein auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu verlassen“, so die Pressesprecherin.
Mit dieser Strategie steht Penny nicht alleine da. Auch auf einigen Produkten von Lidl gebe es laut Pressesprecherin Diana Zvicer-Senolam einen Aufdruck, um die Kundinnen und Kunden darauf hinzuweisen, sich nicht allein auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu verlassen.
Rabatt auf Lebensmittel, die bald ablaufen
Einige Händler setzen darauf, Produkte, die kurz vor Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatum sind, und noch am selben Tag abverkauft werden müssen, mit Rabatten zu versehen. Zum Beispiel Combi, Lidl und Edeka. Außerdem gebe es im Edeka-Center Weener seit kurzem ein „Zu schade für die Tonne“-Regal, teilt die Unternehmenssprecherin mit. Kundinnen und Kunden könnten sich hier an Lebensmitteln gratis bedienen, die zwar nicht mehr verkauft, aber noch ohne Bedenken verzehrt werden können.
Verarbeitung von „unschönen“ Lebensmitteln
Um Lebensmittel, die nicht ganz so schön wie andere aussehen, aber genau so gut schmecken, vor der Tonne zu retten, arbeiten zum Beispiel Lidl-Märkte laut Sprecherin Zvicer-Senolam eng mit ihren Lieferanten zusammen. „Tomaten werden beispielsweise püriert als Tomatenbasis in der Obst- und Gemüseabteilung angeboten“, erklärt sie. Damit soll eher unansehnlichem Obst und Gemüse, das sonst im Tagesgeschäft liegenbleiben würde, eine Chance gegeben werden.
Lebensmittel aus den Tonnen retten
Einen weiteren Weg, um Lebensmittel aus dem Handel zu retten, wenn sie schon in der Tonne gelandet sind, haben einige Leute im sogenannten „Containern“ gefunden. Dabei durchwühlen sie die Abfalleimer von Supermärkten auf der Suche nach Produkten, die ihres Erachtens nach noch gut sind. Unternehmenssprecherin Schütz von der Rewe-Group gibt zu bedenken: Die Mülltaucher könnten oft nicht nachvollziehen, warum Lebensmittel, die scheinbar noch verzehrbar sind, im Müll landen.
Ein Beispiel: „Dass sich Kunden beim Einkaufen im Markt umentscheiden und auch kühlpflichtige Produkte in anderen Regalen ablegen, kommt leider häufiger vor. Als Lebensmittelhändler stehen wir in der Verantwortung und Pflicht, diese Produkte, deren Kühlkette unterbrochen wurde, auszusortieren – auch bei noch laufendem Mindesthaltbarkeitsdatum. Diese und andere Hintergründe können Mülltaucher nicht erkennen.“ Daher seien die Mitarbeitenden der Märkte angehalten, die Container vor dem Zugriff Dritter zu sichern, so Schütz.
Rechtliche Lage beim „Containern“
Wer unbefugt im Supermarkt-Müll wühlt, macht sich laut Frauke Bruhns strafbar. Die Sprecherin der Polizeiinspektion Leer/Emden teilt mit, dass beim „Containern“ die Tatbestände des Hausfriedensbruches und des Diebstahls in Verbindung mit Diebstahl geringwertiger Sachen in Betracht kämen. Denn bis zur Übergabe an den Abfallentsorger blieben selbst entsorgte Produkte zunächst Eigentum des Supermarkts, so Bruhns.
Es kämen dann laut Polizeisprecherin mehrere Strafen in Betracht: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für den Hausfriedensbruch und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe für den Diebstahl. Aber: „Im Bereich der Polizeiinspektion Leer/Emden sind derartige Fälle bisher nicht bekannt.“ Zum „Containern“ erfolge keine gesonderte Auswertung, da diese unter den Diebstahlsdelikten subsummiert würden, teilt Bruhns auf Anfrage mit.