Freizeit

Das sagt ein Fachmann über den Wandel von Spielplätzen

Mona Hanssen
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Von Mona Hanssen
| 19.07.2021 19:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Junge schwingt auf einer Schaukel. Spielplätze müssen einiges bieten können. Symbolfoto: Pixabay
Ein Junge schwingt auf einer Schaukel. Spielplätze müssen einiges bieten können. Symbolfoto: Pixabay
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Was muss ein Spielplatz können? Wie hat sich das in den letzten Jahren verändert? Und wie dick dürfen Turnstangen sein? Ein Spielplatzprüfer erklärt es.

Ostfriesland - In Emden wurde kürzlich ein neuer Bewegungsparcours eröffnet. Wir haben Bernd Rulf drei Fragen zum Themenbereich Spiel- und Sportplätze gestellt. Er ist ein ehemaliger Industrie-Prüfsachverständiger und seit 2014 zertifizierter, freiberuflicher Spielplatzprüfer und Kooperationspartner des TÜV Nord. Auf die Frage hin, welche Standards Spiel- und Sportgeräte erfüllen müssen, nennt Rulf mehrere Hersteller- und Prüfnormen. Demnach gelten als „gefährliche Mängel“ Einzugsstellen beim Einsitzbereich von Rutschen, bei Feuerwehrstangen, bei Dächern, die weniger als ein Meter von einem Handlauf entfernt sind und Fangstellen für den Kopf, insbesondere bei flexiblen Öffnungen wie bei einem Kletternetz und Leitern mit Sprossenabständen zwischen 11 und 23 Zentimetern.

Bernd Rulf ist Spielplatzprüfer. Foto: privat
Bernd Rulf ist Spielplatzprüfer. Foto: privat
Die Sportlerin Martina Grammel hat beim Testen des Emder Bewegungsparcours festgestellt, dass die Stangen für sie zu dick sind. Auf die Frage, welche Maßstäbe gelten, erklärt Bernd Rulf: Bei Stangen zum Greifen dürfe der Durchmesser maximal 60 Millimeter haben, bei solchen zum Umfassen zwischen 16 und 45 Millimetern. Am Emder Wall habe er die Stangen nachgemessen. Demnach hätten die zum Greifen 60 und die zum Umfassen 40 Millimeter. „Die Anlage ist somit normkonform, auch wenn das Maß für Umfassen im oberen Bereich liegt“, erklärt er. Spezielle Anforderungen für geschlechterspezifische Anwendung oder Körpergrößenzuordnung gebe es in den Normen nicht. Nur die Mindestgröße der Anwender sei mit 1,40 Meter festgelegt.

Bernd Rulf merkt bei seiner Arbeit, dass Spielplätze einem Wandel unterliegen. „Mittlerweile werden auch gelegentlich Spiel- und Sportgeräte für Menschen mit körperlichen Einschränkungen auf Spielplätzen und Outdoor-Fitnessparks eingeplant“, sagt er. Obwohl die Spielplatzgeräte langlebig und wartungsarm konstruiert würden, sei die Ausstattung der Spielflächen mit Naturelementen und Flächenmodellierung aber selten berücksichtigt. „Spielplatzgeräte mit Wasserzulauf und Sand finden immer großen Zuspruch“, sagt er. Außerdem seien die Hersteller von Spielplatzgeräten kreativer geworden. „Das bedeutet bei großen Kombinationsgeräte für Kinder mehr Einfallsreichtum beim Bespielen, und für die Errichter eine zunehmende Herausforderung beim Aufstellen“, so Rulf.

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