Kriminelle nutzen Hilfsbereitschaft aus Betrug mit Meldung über vermisstes Kind

| 11.05.2023 15:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Mit solchen Aufforderungen wird versucht, die Nutzer zum Anklicken zu verführen. Foto: Polizei
Mit solchen Aufforderungen wird versucht, die Nutzer zum Anklicken zu verführen. Foto: Polizei
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In den sozialen Netzwerken sind Falschmeldungen über vermisste Kinder im Umlauf. Die Polizei warnt.

Friesland - Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland warnt vor aktuellen Falschmeldungen über ein angeblich vermisstes Kind in den sozialen Netzwerken. Von einer Entführung ist dort laut einer Mitteilung der Beamten die Rede. „Weder die Entführung, noch das vermeintliche Opfer sind echt“, erklärt Polizeisprecher Ole Peuckert. Nutzer, die auf die Meldung klicken, können auf eine sogenannte „Phishing-Website“ geleitet werden, die dann möglicherweise Schaden am Smartphone, Tablet oder Computer anrichtet.

In der Vorschau wird vorgetäuscht, dass es sich um eine sich um eine seriöse Nachrichtenmeldung handelt, so Peuckert. In der Überschrift gehe es darum, dass ein kleines Kind vermisst werde. Dazu wird laut Polizeisprecher jeweils ein regionaler Bezug hergestellt.

Polizei mahnt Vorsicht an

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, auf diese Links zu klicken und der Meldung zu glauben. Es wird dazu geraten, bei Vermisstenmeldungen, die über die sozialen Netzwerke verbreitet werden, immer vorsichtig zu sein. Die Beauftragte für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, Katja Reents, erklärt in diesem Zusammenhang: „Die Leute meinen es oft gut – sie denken: ,Oje, ein Kind ist weg‘ und wollen helfen“. Bevor solche Meldungen geteilt werden, sollten Nutzer jedoch darauf achten, dass sie aus einer seriösen Quelle stammen“, rät sie. Bei Meldungen, die von Privatpersonen geteilt werden, sei es oft schwer, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Reents betont: „Wenn wirklich ein Kind vermisst wird, dann ist die Polizei die erste Adresse.“ Wer sich unsicher sei, ob ein Fall echt ist, könne sich bei der betreffenden Dienststelle melden.

Wann wird gefahndet?

Wichtig zu wissen: Nicht in jedem Vermisstenfall gibt die Polizei auch eine Fahndung heraus. Bei Erwachsenen, bei denen kein Hinweis darauf besteht, dass sie sich in Gefahr befinden, gilt die Regel: „Jeder Mensch hat das Recht, nicht gefunden zu werden“, so Reents. Bei Kindern und Jugendlichen gelte dies jedoch nicht. Hier wird die Polizei laut dem Sprecher Reents sofort tätig, sobald sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und der Aufenthaltsort unbekannt ist.

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